Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bezüglich Minijobber bei Zahlung von KUG.
Minijobber haben ja kein Anspruch auf KUG.
Wie arbeite ich das in Lodas ein das kein Vergütung ausgezahlt/berechnet wird?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
Meiner Meinung nach muss hier erstmal geprüft werden, ob die Minijobber nicht doch Arbeitsentgelt erhalten müssen. Dies kommt meiner Meinung nach in Betracht wenn der ganze Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden musste. Hier würde aus meiner Sicht der §56 IFSG greifen. Allerdings sollte man dies nochmal rechtlich abklären lassen.
Wenn dies nicht der Fall ist und die Minijobber nicht gekündigt werden dann würde ich entweder eine Fehlzeit hinterlegen wie z.B. "unbezahlter Urlaub" etc. oder Sie nehmen einfach den Festbezug raus.
§ 56 IFSG greift nur bei behördlich angeordneter Quarantäne!
Minijobber haben auch bei einer Betriebsschließung weiterhin Anspruch auf Zahlung ihres Verdienstes (sogenannte Betriebsrisikolehre § 615 Satz 3 BGB), es sei den es gibt einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen für den Fall, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu vertreten haben.
Wie gesagt würde ich dies auf jeden Fall rechtlich nochmal prüfen lassen, da ich letzten´s von einem Arbeitsrechtsanwalt gehört habe, dass auch eine Betriebsschließung wie Sie derzeit durch die Behörden angeordnet wären zum §56 IFSG zählen würde.
Man sieht schon das hier die Meinungen zu dem Thema auseinandergehen und vielleicht in nächster Zeit mehr Klarheit über das ganze Thema geschaffen wird.