abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aushilfen im KUG Betrieb

2
letzte Antwort am 23.03.2020 10:40:01 von klokkomat
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lohnbüro80
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
229 Mal angesehen

Hallo!

 

Wir haben ein Restaurant, welches ja komplett schließen musste.

KUG ist beantragt.

Dass die Aushilfen kein KUG bekommen, ist uns klar.

Muss der Aushilfslohn fortgezahlt werden? Oder müssen die Aushilfen auf Null gesetzt werden?

 

 

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
216 Mal angesehen

Meiner Meinung nach, greift in diesem Fall für die Aushilfen der §56 IFSG. Allerdings würde ich dies rechtlich mit einem Anwalt abklären lassen, da hier die Meinungen teilweise auseinander gehen. Wir haben dies bisher auch noch nicht prüfen lassen.

0 Kudos
klokkomat
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
201 Mal angesehen

§56 IFSG greift nur bei behördlich angeordneter Quarantäne! Nicht bei angeordneten Betriebsschließungen ohne Quarantäne!

 

Minijobber haben auch bei einer Betriebsschließung weiterhin Anspruch auf Zahlung ihres Verdienstes (sogenannte Betriebsrisikolehre § 615 Satz 3 BGB), es sei den es gibt einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen für den Fall, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu vertreten haben.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 23.03.2020 10:40:01 von klokkomat
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage