@Lohnbüro80 schrieb:
Oder wären wir da evtl. im Thema Zuschuss zum KUG, weil das Netto ja bleiben soll?
Sie haben das richtig erkannt. Sie müssten den März mit Kurzarbeit abrechnen. Den Saldo ermitteln und diesen Saldo als Zuschuss zum Kug zahlen. Dabei müssten Sie prüfen, ob der Zuschuss zusammen mit dem Kug 80% der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt übersteigt. Sollte das der Fall sein, so wäre der übersteigende Teil sv-pflichtig und mit einer "normalen" Lohnart abzurechnen.
Sie würden also auch auf das Netto hochrechnen müssen.
Hallo,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als DATEV hierzu leider keinerlei rechtliche Aussage treffen können. Vielleicht kann hier jemand aus der Praxis unterstützen?
Grundsätzlich ist es aktuell möglich "normales" Kurzarbeitergeld abzurechnen. Alle Informationen hierzu finden Sie unter 5303312. Sie haben auch die Möglichkeit dieses nachträglich für den Abrechnungsmonat März zu erfassen. Dadurch wird das Gehalt rückwirkend im Rahmen einer Nachberechnung korrigiert und gekürzt.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen freiwilligen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld leisten. Ob sich in Ihrem Fall um einen Zuschuss handelt, lassen Sie bitte rechtlich abklären.
Informationen zur Abrechnung des Zuschusses bis 80 % und über 80 % in DATEV Lohn und Gehalt, finden Sie im Dokument 5303312 unter Punkt 10 Freiwilliger Zuschuss (Aufstockung) des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld.
Eine automatische Ermittlung des Zuschusses ist derzeit nicht möglich. Der Wunsch ist hierzu jedoch bekannt und wird aktuell geprüft.
Vielen Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe (DATEV in Gestalt von) Frau Raciborska,
so vermessen, dass ich von der DATEV mal eben eine automatische Ermittlung des Zuschusses erwarten würde, bin ich ja noch nicht einmal. Obwohl - KuG und Zuschüsse gibt es ja nicht erst seit gestern ... aber wird ja schon geprüft 💪
Aber was ich mir definitiv wünschen würde ist, dass die DATEV uns hier nicht ganz allein lässt, sondern wenigstens einen halboffiziellen Workaround ("so kann man es machen, ohne Gewähr"), zB unter Zuhilfename von Excel, zur Verfügung stellt.
Ist das echt Zuviel verlangt?
Mittlerweile kann ich sagen, dass bei uns (noch) deutlich mehr als die Hälfte der Arbeitgeber das KuG aufs "normale" Netto aufstocken wollen.
Naja, in der Zeit, in der ich das geschrieben habe, hätte ich ja schon wieder 2-3 Zuschüsse ausrechnen können.
Danke an alle, die hier mithelfen!
Ich muss mich der Meinung anschliessen! Eine praktikable Handhabung ist das nicht. Der Aufwand ist enorm!
Ich bin voll auf Ihrer Seite!
Was mir persönlich nicht richtig einläuchtet:
Ich kann bei einem Arbeitnehmer beispielhaft bis auf denNettoverdienst (ohne Ausfall) aufstocken:
Beispiel aus der Praxis (die Richtigkeit der Werte lt. Probeabrechnung setzen Sie bitte voraus)
Was genau bringt das jetzt für einen Vorteil? Der Arbeitgeber bekommt 580,- € KUG zzgl. SV-Anteile von der AA erstattet - zahlt aber 520,- € Zuschuss. Oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Hallo,
wie sieht es z. B. bei 0 Kurzarbeit aus? Da kommen doch enorme Summen raus.
Vergleichen Sie mal die Personalkosten in der Personalkostenübersicht mit KuG / mit KuG und Zuschuss / ohne KuG (also vorher/Normalzustand). Der AN hat das gleiche Netto und der AG?
Ist mir schon klar, dass er bei 0 Kurzarbeit keine Personalkosten hat, aber er möchte auf 95% aufstocken und nach meiner Berechnung ist der Zuschuss nur steuerpflichtig.
Gruß
Für mich ist dieses Thema irgendwie suspekt:
Ist schon irgendwie Crazy....
Also ich habe mir jetzt den kompletten Thread durchgelesen und auch diese ganzen Dokumente inkl. Anleitungen zur manuellen Berechnung angeschaut.
Bitte verzeiht mir meine Frage, aber ich rechne zum ersten mal mit der DATEV Kurzarbeit ab....
Ich finde in den manuellen Berechnungen der DATEV immer nur, dass die Differenz von SOLL-Netto und IST-Netto = KUG ist. Aber das KUG ist doch 60% bzw. 67% von dieser Differenz?!
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder stehe ich auf dem Schlauch??? Fühle mich gerade etwas "dumm".
Ich habe gleich noch eine Frage, weil es heißt, dass die 80% nie überschritten werden, wenn man bis zum regulären Netto auffüllt.
Ich habe eine ArbN mit Stkl. 5 und Kindern. Anbei habe ich mal meine manuelle Berechnung gehangen. (bitte ignoriert die 25h beim IST - das ist ein Tippfehler)
Das KUG habe ich mit Hilfe von Smart Rechner www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php berechnet. Der ist eigentlich ganz gut.
Bei der Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgeltes steht als Basis noch EUR 937,50. Berechnet ist es aber richtig mit EUR 500. Ansonsten deckt sich das mit meiner Berechnungsweise.
Sie stehen weder auf dem Schlauch noch sind Sie dumm!
Nur schwirren um uns im Forum und in den Medien lauter Prozentsätze herum, zum Teil ohne genauere Erklärung.
Die Agentur für Arbeit schreibt in ihrer Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (zu finden unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf):
Nichts zu finden von 60% oder 67%.
Halten Sie durch!
Liebe Grüße
Anne Koch
Dann scheinen die das direkt beim pauschalierten Netto mit einzubeziehen 🤔
Und die Datev scheint ihre Werte auch daraus zu ziehen, drum sieht man dann keine separate Berechnung von 60%/67%.
Danke für den Hinweis 😁
@Thomas_Kahl Danke für den Hinweis 😄
Hallo,
vorausgesetzt diese max. 80% vom Unterschiedsbetrag werden eingehalten, und der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer mit KUG nicht weniger ausbezahlt bekommen soll als ohne KUG.
Dann könnte ich doch zunächst eine "normale" ProbeAbrechnung machen, was wäre ohne KUG.
Dann eine ProbeAbrechnung nur mit KUG.
Dann kann ich die Netto-Differenz ermitteln.
Und wenn ich jetzt die StLA 230 "Festbezug netto" nehme, und die Schlüsselungen von der 415 Zuschuss KUG übernehme..... Dann rechnet es mir doch den Brutto-Zuschuss entsprechend hoch ohne SVPflicht und ich habe den gleichen Auszahlungsbetrag....
Denn wenn ich nur die 415 nehme, komme ich ja nie bzw. sehr umständlich auf den gleichen Auszahlungsbetrag.
Oder hat die LA 415 noch andere spezielle KUG-Funktionen, die ich nicht auf die 230 schlüsseln kann.
Und das funktioniert deshalb nicht?
Schöne Grüße
Hallo nochmal,
ich hatte ja gehofft, dass wir Ihre Version umsetzen können, aber Sie arbeiten vermutlich mit LODAS ... dann funktioniert das leider nicht ... eine Abrechnungsvorschau bekommt man bei Lohn und Gehalt nicht ... oder hat jemand noch eine Idee?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben das gleiche Problem, bei uns im Büro wurde noch nie Kurzarbeit abgerechnet, und nun möchte ein Mandant ermittelt haben, wie viel er maximal zahlen kann, um die 80% Grenze des Zuschusses einzuhalten.
Meine Lohnmitarbeiterin hat schon diverse Varianten berechnet, aber keine scheint wirklich zu passen, sondern führt teilweise dazu, dass einzelne Mitarbeiter mit KUG + Zuschuss mehr ausgezahlt bekommen als normal?
Ist jemand von Ihnen vielleicht schon weiter und hat eine Excel Tabelle zur Berechnung des maximal möglichen Zuschusses (sozialversicherungsfrei), o.ä., die er uns zur Verfügung stellen würde?
Wir kommen da einfach nicht weiter 😞
Ich hatte auf die DATEV gehofft, aber nichts passendes gefunden.
Vielen Dank!
Also meine bisherige "Lösung" in LuG ist:
Probeabrechnung ohne KUG
Probeabrechnung mit KUG ohne Zuschuss
Ermittlung Nettodifferenz
Probeabrechnung mit KUG und Erfassung Nettodifferenz mit Lohnart 2110
Bruttobetrag aus Lohnart 2110 als Zuschuss KUG in Lohnart 5010 übertragen, Lohnart 2110 löschen
Dokumentation durch speichern der Probeabrechnungen und Excel-Tabelle mit Berechnungen
Excel-Tabelle als pdf mit Formeln habe ich angehängt.
Viel Erfolg beim Abrechnen, Nerven behalten und bleibt gesund.
Und dann noch Danke an alle nicht systemrelevanten Programmierer, Hotlinemitarbeiter usw....
... auch ihr werdet jetzt in dieser Zeit mehr gebraucht
Hallo t_r_
boah wie klasse!!! Danke für's zur Verfügung stellen 🙂
Das muss ich gleich mal austesten.
Schönes Wochenende, liebe Grüße und #stayathome und #bleibgesund
Kerstin
Super, vielen Dank dass Sie die Lösung zur Verfügung gestellt haben!
Ich habe gerade mal versucht, die Berechnung in Excel umzusetzen, bekommen aber bei der Formel =RUNDEN((E11-F11)*LINKS($G$6;3);2) immer den Fehler #WERT! angezeigt.
Vermutlich fehlt mir in G6 noch eine Angabe - können Sie mir da vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Julia Biermann
In $G$6 muss meiner Meinung nach 80% stehen.
Der Bezug G6 ist die Überschrift der Zeile. Also "80% ..." Die ersten drei Stellen sind somit 80%. Die Formel greift von Links die ersten drei Stellen, also 80%. Sollten Sie die Überschrift unbenannt oder Ähnliches haben, dann müssten Sie G6 durch 80% oder einen Zellbezug, wo die 80% drin stehen, ersetzt werden.
Ja, genau das ist auch mein Problem:
Ich kann nicht erkennen, wozu es notwendig ist, den über die Nettolohnart ermittelten Betrag anschließend noch einmal mit der LA 415 zu erfassen. Die Auswertungen der Probeabrechnungen sehen sehen exakt gleich aus, egal ob ich über die Nettolohnart den Bruttolohn ermittle, oder diesen Wert lösche und mit der LA 415 neu erfasse.
Vielleicht könnte man sich ja mit dem Date-Analyse-System-Personalwirtschaft etwas basteln und das dann nach Excel ausgeben und dort berechnen?
Hallo zusammen,
ich bin hier noch nicht auf eine Lösung gestossen.
Wenn ich mit dem Zuschuss so aufstocken möchte, dass die Mitarbeiterin genau soviel netto hat wie ohne KUG, ist das Problem, dass bei gewissen Konstellationen von dem Zuschuss Lohnsteuer abgezogen wird, sodass das netto dann doch entsprechend geringer ist...
Wie kriege ich das hin, dass trotz Lohnsteuerabzug mit dem Zuschuss 1:1 soviel netto ausgezahlt wird, wie in Zeiten ohne KUG?!
Hallo klokkomat,
Wir ermitteln den Betrag aktuell händisch. Bei uns soll auch auf 100% des ursprünglichen Nettos aufgestockt werden... schön ist etwas anderes. Vielleicht hilft LOVOR etwas weiter??? (Ist bei mir leider aktuell nicht zu gebrauchen wegen techn. Probleme).
Sonnige Grüße
... das ist das Problem... LOVOR hilft nicht weiter, da man die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Seite des KUG nicht entsprechend schlüsseln kann... vielleicht bin ich auch einfach nur blind oder zu blöd...
Wenn Sie die Netto-Differenz kennen, hilft Ihnen bei Lohn und Gehalt die Lohnart 2110. Ein mit dieser Lohnart eingegebener Netto-Betrag wird in der Probeabrechnung Brutto ausgewiesen. Dann Lohnart 2110 wieder löschen und den errechneten Betrag mit der Lohnart 5010 erfassen. Stand so schon hier im Post von t_r_ vom 3.4.
Bleiben Sie gesund!
... danke leider LODAS..