Ja, genau das ist auch mein Problem: Ich kann nicht erkennen, wozu es notwendig ist, den über die Nettolohnart ermittelten Betrag anschließend noch einmal mit der LA 415 zu erfassen. Die Auswertungen der Probeabrechnungen sehen sehen exakt gleich aus, egal ob ich über die Nettolohnart den Bruttolohn ermittle, oder diesen Wert lösche und mit der LA 415 neu erfasse.
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