abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuschuss zum KuG

76
letzte Antwort am 05.05.2020 12:30:02 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 31 von 77
6625 Mal angesehen

@Lohnbüro80  schrieb:

 

Oder wären wir da evtl. im Thema Zuschuss zum KUG, weil das Netto ja bleiben soll?



Sie haben das richtig erkannt. Sie müssten den März mit Kurzarbeit abrechnen. Den Saldo ermitteln und diesen Saldo als Zuschuss zum Kug zahlen. Dabei müssten Sie prüfen, ob der Zuschuss zusammen mit dem Kug 80% der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt übersteigt. Sollte das der Fall sein, so wäre der übersteigende Teil sv-pflichtig und mit einer "normalen" Lohnart abzurechnen. 

 

Sie würden also auch auf das Netto hochrechnen müssen.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 32 von 77
6557 Mal angesehen

Hallo,


bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als DATEV hierzu leider keinerlei rechtliche Aussage treffen können. Vielleicht kann hier jemand aus der Praxis unterstützen? 


Grundsätzlich ist es aktuell möglich "normales" Kurzarbeitergeld abzurechnen. Alle Informationen hierzu finden Sie unter 5303312. Sie haben auch die Möglichkeit dieses nachträglich für den Abrechnungsmonat März zu erfassen. Dadurch wird das Gehalt rückwirkend im Rahmen einer Nachberechnung korrigiert und gekürzt. 


Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen freiwilligen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld leisten. Ob sich in Ihrem Fall um einen Zuschuss handelt, lassen Sie bitte rechtlich abklären. 


Informationen zur Abrechnung des Zuschusses bis 80 % und über 80 % in DATEV Lohn und Gehalt, finden Sie im Dokument  5303312 unter Punkt 10  Freiwilliger Zuschuss (Aufstockung) des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld.


Eine automatische Ermittlung des Zuschusses ist derzeit nicht möglich. Der Wunsch ist hierzu jedoch bekannt und wird aktuell geprüft.

 

Vielen Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

0 Kudos
cmdortmund
Beginner
Offline Online
Nachricht 33 von 77
6535 Mal angesehen

Liebe (DATEV in Gestalt von) Frau Raciborska,

 

so vermessen, dass ich von der DATEV mal eben eine automatische Ermittlung des Zuschusses erwarten würde, bin ich ja noch nicht einmal. Obwohl - KuG und Zuschüsse gibt es ja nicht erst seit gestern ... aber wird ja schon geprüft 💪

 

Aber was ich mir definitiv wünschen würde ist, dass die DATEV uns hier nicht ganz allein lässt, sondern wenigstens einen halboffiziellen Workaround ("so kann man es machen, ohne Gewähr"), zB unter Zuhilfename von Excel, zur Verfügung stellt.

 

Ist das echt Zuviel verlangt?

 

Mittlerweile kann ich sagen, dass bei uns (noch) deutlich mehr als die Hälfte der Arbeitgeber das KuG aufs "normale" Netto aufstocken wollen.

 

Naja, in der Zeit, in der ich das geschrieben habe, hätte ich ja schon wieder 2-3 Zuschüsse ausrechnen können.

 

Danke an alle, die hier mithelfen!

isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 34 von 77
6527 Mal angesehen

Ich muss mich der Meinung anschliessen! Eine praktikable Handhabung ist das nicht. Der Aufwand ist enorm!

lupo-fresh
Beginner
Offline Online
Nachricht 35 von 77
6524 Mal angesehen

Ich bin voll auf Ihrer Seite!


Was mir persönlich nicht richtig einläuchtet:

 

Ich kann bei einem Arbeitnehmer beispielhaft bis auf denNettoverdienst (ohne Ausfall) aufstocken:

 

Beispiel aus der Praxis (die Richtigkeit der Werte lt. Probeabrechnung setzen Sie bitte voraus)

 

  • Vorher Netto ohne Ausfall: 2.100,- €

 

  • Netto in KUG Zeitraum ohne Zuschuss: 1.700,- € (inkl. 580,- € KUG)

 

  • Netto in KUG Zeitraum zzgl. 520 € Zuschuss zum KUG: 2.100,- € / Der Zuschuss liegt innerhalb dieser 80% Grenze

 

Was genau bringt das jetzt für einen Vorteil? Der Arbeitgeber bekommt 580,- € KUG zzgl. SV-Anteile von der AA erstattet - zahlt aber 520,- € Zuschuss. Oder habe ich da einen Gedankenfehler?

 

 

0 Kudos
brooke
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 36 von 77
6431 Mal angesehen

Hallo,

 

wie sieht es z.  B.  bei 0 Kurzarbeit aus? Da kommen doch enorme Summen raus.

0 Kudos
cmdortmund
Beginner
Offline Online
Nachricht 37 von 77
6419 Mal angesehen

Vergleichen Sie mal die Personalkosten in der Personalkostenübersicht mit KuG / mit KuG und Zuschuss / ohne KuG (also vorher/Normalzustand). Der AN hat das gleiche Netto und der AG?

0 Kudos
brooke
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 38 von 77
6407 Mal angesehen

Ist mir schon klar, dass er bei 0 Kurzarbeit keine Personalkosten hat, aber er möchte auf 95%  aufstocken und nach meiner Berechnung ist der Zuschuss nur steuerpflichtig.

 

Gruß

0 Kudos
dancingh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 39 von 77
6342 Mal angesehen

Für mich ist dieses Thema irgendwie suspekt:

 

  • Da mache ich Kurzarbeit um Personalkosten zu sparen.

 

  • Der Arbeitnehmer bekommt KUG (in Höhe von etwa des Arbeitslosengelds)

 

  • Der Arbeitgeber kann den Nettoverlust theoretisch aufstocken bis zum ursprünglichen Nettoverlust. Ein Teil davon ist SV frei - ein evt. übersteigende Teil ist SV Pflichtig. Erzeugt somit wieder Personalkosten.

 

  • Der AN hat u.U. gar kein Nettoverlust. Der Agentur für Arbeit erstattet trotzdem das KUG.

 

Ist schon irgendwie Crazy....

Lohn_123
Beginner
Offline Online
Nachricht 40 von 77
6336 Mal angesehen

Also ich habe mir jetzt den kompletten Thread durchgelesen und auch diese ganzen Dokumente inkl. Anleitungen zur manuellen Berechnung angeschaut.

 

Bitte verzeiht mir meine Frage, aber ich rechne zum ersten mal mit der DATEV Kurzarbeit ab....

 

Ich finde in den manuellen Berechnungen der DATEV immer nur, dass die Differenz von SOLL-Netto und IST-Netto = KUG ist. Aber das KUG ist doch 60% bzw. 67% von dieser Differenz?!

 

Habe ich jetzt einen Denkfehler oder stehe ich auf dem Schlauch??? Fühle mich gerade etwas "dumm".

 

 

0 Kudos
Lohn_123
Beginner
Offline Online
Nachricht 41 von 77
6346 Mal angesehen

Ich habe gleich noch eine Frage, weil es heißt, dass die 80% nie überschritten werden, wenn man bis zum regulären Netto auffüllt.

 

Ich habe eine ArbN mit Stkl. 5 und Kindern. Anbei habe ich mal meine manuelle Berechnung gehangen. (bitte ignoriert die 25h beim IST - das ist ein Tippfehler)

 

Das KUG habe ich mit Hilfe von Smart Rechner www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php berechnet. Der ist eigentlich ganz gut.

 

 

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 42 von 77
6337 Mal angesehen

Bei der Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgeltes steht als Basis noch EUR 937,50. Berechnet ist es aber richtig mit EUR 500. Ansonsten deckt sich das mit meiner Berechnungsweise.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
sokrates
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 43 von 77
6311 Mal angesehen

Sie stehen weder auf dem Schlauch noch sind Sie dumm!

Nur schwirren um uns im Forum und in den Medien lauter Prozentsätze herum, zum Teil ohne genauere Erklärung.

Die Agentur für Arbeit schreibt in ihrer Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (zu finden unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf):

 

Unbenannt.jpg

 

Nichts zu finden von 60% oder 67%. 

 

Halten Sie durch!

 

Liebe Grüße

Anne Koch

 

0 Kudos
Lohn_123
Beginner
Offline Online
Nachricht 44 von 77
6307 Mal angesehen

Dann scheinen die das direkt beim pauschalierten Netto mit einzubeziehen 🤔

 

Und die Datev scheint ihre Werte auch daraus zu ziehen, drum sieht man dann keine separate Berechnung von 60%/67%.

 

Danke für den Hinweis 😁

0 Kudos
Lohn_123
Beginner
Offline Online
Nachricht 45 von 77
6303 Mal angesehen

@Thomas_Kahl Danke für den Hinweis 😄

0 Kudos
tege
Beginner
Offline Online
Nachricht 46 von 77
6241 Mal angesehen

Hallo,

 

vorausgesetzt diese max. 80% vom Unterschiedsbetrag werden eingehalten, und der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer mit KUG nicht weniger ausbezahlt bekommen soll als ohne KUG.

 

Dann könnte ich doch zunächst eine "normale" ProbeAbrechnung machen, was wäre ohne KUG.

Dann eine ProbeAbrechnung nur mit KUG.

Dann kann ich die Netto-Differenz ermitteln.

 

Und wenn ich jetzt die StLA 230 "Festbezug netto" nehme, und die Schlüsselungen von der 415 Zuschuss KUG übernehme..... Dann rechnet es mir doch den Brutto-Zuschuss entsprechend hoch ohne SVPflicht und ich habe den gleichen Auszahlungsbetrag....

Denn wenn ich nur die 415 nehme, komme ich ja nie bzw. sehr umständlich auf den gleichen Auszahlungsbetrag.

 

Oder hat die LA 415 noch andere spezielle KUG-Funktionen, die ich nicht auf die 230 schlüsseln kann.

Und das funktioniert deshalb nicht?

 

Schöne Grüße

 

 

0 Kudos
cmdortmund
Beginner
Offline Online
Nachricht 47 von 77
6192 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

ich hatte ja gehofft, dass wir Ihre Version umsetzen können, aber Sie arbeiten vermutlich mit LODAS ... dann funktioniert das leider nicht ... eine Abrechnungsvorschau bekommt man bei Lohn und Gehalt nicht ... oder hat jemand noch eine Idee?

0 Kudos
juliab_
Beginner
Offline Online
Nachricht 48 von 77
6143 Mal angesehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir haben das gleiche Problem, bei uns im Büro wurde noch nie Kurzarbeit abgerechnet, und nun möchte ein Mandant ermittelt haben, wie viel er maximal zahlen kann, um die 80% Grenze des Zuschusses einzuhalten.

 

Meine Lohnmitarbeiterin hat schon diverse Varianten berechnet, aber keine scheint wirklich zu passen, sondern führt teilweise dazu, dass einzelne Mitarbeiter mit KUG + Zuschuss mehr ausgezahlt bekommen als normal?

 

Ist jemand von Ihnen vielleicht schon weiter und hat eine Excel Tabelle zur Berechnung des maximal möglichen Zuschusses (sozialversicherungsfrei), o.ä., die er uns zur Verfügung stellen würde?

Wir kommen da einfach nicht weiter 😞


Ich hatte auf die DATEV gehofft, aber nichts passendes gefunden.

 

Vielen Dank!

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 49 von 77
6072 Mal angesehen

Also meine bisherige "Lösung" in LuG ist:

 

Probeabrechnung ohne KUG

 

Probeabrechnung mit KUG ohne Zuschuss

 

Ermittlung Nettodifferenz

 

Probeabrechnung mit KUG und Erfassung Nettodifferenz mit Lohnart 2110

 

Bruttobetrag aus Lohnart 2110 als Zuschuss KUG in Lohnart 5010 übertragen, Lohnart 2110 löschen

 

Dokumentation durch speichern der Probeabrechnungen und Excel-Tabelle mit Berechnungen

 

Excel-Tabelle als pdf mit Formeln habe ich angehängt.

 

Viel Erfolg beim Abrechnen, Nerven behalten und bleibt gesund.

 

Und dann noch Danke an alle nicht systemrelevanten Programmierer, Hotlinemitarbeiter usw....

 

... auch ihr werdet jetzt in dieser Zeit mehr gebraucht

kego66
Beginner
Offline Online
Nachricht 50 von 77
6055 Mal angesehen

Hallo t_r_

 

boah wie klasse!!! Danke für's zur Verfügung stellen 🙂

 

Das muss ich gleich mal austesten.

 

Schönes Wochenende, liebe Grüße und #stayathome und #bleibgesund

Kerstin

0 Kudos
juliab_
Beginner
Offline Online
Nachricht 51 von 77
2978 Mal angesehen

Super, vielen Dank dass Sie die Lösung zur Verfügung gestellt haben!

 

Ich habe gerade mal versucht, die Berechnung in Excel umzusetzen, bekommen aber bei der Formel =RUNDEN((E11-F11)*LINKS($G$6;3);2) immer den Fehler #WERT! angezeigt.

Vermutlich fehlt mir in G6 noch eine Angabe - können Sie mir da vielleicht weiterhelfen?

 

Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

 

Julia Biermann

0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 52 von 77
2922 Mal angesehen

In $G$6 muss meiner Meinung nach 80% stehen.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 53 von 77
2907 Mal angesehen

Der Bezug G6 ist die Überschrift der Zeile. Also "80% ..." Die ersten drei Stellen sind somit 80%. Die Formel greift von Links die ersten drei Stellen, also 80%. Sollten Sie die Überschrift unbenannt oder Ähnliches haben, dann müssten Sie G6 durch 80% oder einen Zellbezug, wo die 80% drin stehen, ersetzt werden.

MichaGM
Beginner
Offline Online
Nachricht 54 von 77
2809 Mal angesehen

Ja, genau das ist auch mein Problem:

Ich kann nicht erkennen, wozu es notwendig ist, den über die Nettolohnart ermittelten Betrag anschließend noch einmal mit der LA 415 zu erfassen. Die Auswertungen der Probeabrechnungen sehen sehen exakt gleich aus, egal ob ich über die Nettolohnart den Bruttolohn ermittle, oder diesen Wert lösche und mit der LA 415 neu erfasse. 

0 Kudos
andreasberger
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 55 von 77
2799 Mal angesehen

Vielleicht könnte man sich ja mit dem Date-Analyse-System-Personalwirtschaft etwas basteln und das dann nach Excel ausgeben und dort berechnen?

 

0 Kudos
klokkomat
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 56 von 77
2744 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich bin hier noch nicht auf eine Lösung gestossen.

Wenn ich mit dem Zuschuss so aufstocken möchte, dass die Mitarbeiterin genau soviel netto hat wie ohne KUG, ist das Problem, dass bei gewissen Konstellationen von dem Zuschuss Lohnsteuer abgezogen wird, sodass das netto dann doch entsprechend geringer ist...

Wie kriege ich das hin, dass trotz Lohnsteuerabzug mit dem Zuschuss 1:1 soviel netto ausgezahlt wird, wie in Zeiten ohne KUG?! 

0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 57 von 77
2733 Mal angesehen

Hallo klokkomat,

 

Wir ermitteln den Betrag aktuell händisch. Bei uns soll auch auf 100% des ursprünglichen Nettos aufgestockt werden... schön ist etwas anderes. Vielleicht hilft LOVOR etwas weiter??? (Ist bei mir leider aktuell nicht zu gebrauchen wegen techn. Probleme).

 

Sonnige Grüße

0 Kudos
klokkomat
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 58 von 77
2726 Mal angesehen

... das ist das Problem... LOVOR hilft nicht weiter, da man die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Seite des KUG nicht entsprechend schlüsseln kann... vielleicht bin ich auch einfach nur blind oder zu blöd...

0 Kudos
cmdortmund
Beginner
Offline Online
Nachricht 59 von 77
2717 Mal angesehen

Wenn Sie die Netto-Differenz kennen, hilft Ihnen bei Lohn und Gehalt die Lohnart 2110. Ein mit dieser Lohnart eingegebener Netto-Betrag wird in der Probeabrechnung Brutto ausgewiesen. Dann Lohnart 2110 wieder löschen und den errechneten Betrag mit der Lohnart 5010 erfassen. Stand so schon hier im Post von t_r_ vom 3.4.

 

Bleiben Sie gesund!

 

klokkomat
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 60 von 77
2678 Mal angesehen

... danke leider LODAS..

0 Kudos
76
letzte Antwort am 05.05.2020 12:30:02 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage