Liebe Mitstreiter*innen, jetzt im "Urlaubsgeld-Monat" Juni kommt von Mandanten die Frage auf, ob sie anstatt Urlaubsgeld (wird teilweise auch einfach Zusatzzahlung genannt, ist jedes Jahr im gleichen Monat derselbe Betrag!) auch die Corona Prämie zahlen dürfen?!? Also meines Erachtens geht das nicht, da die Prämie nur zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden darf und Urlaubsgeld/Zusatzzahlung ist ein geschuldeter Arbeitslohn, da er entweder im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder durch eine jährliche Zahlung festgeschrieben ist. Im Netz finde ich dazu keine Antworten. Das Thema ist vermutlich zu neu. Wie würdet Ihr das beurteilen bzw. wie habt Ihr bei den Mandantenfragen dazu reagiert? Danke für Euer Feedback und liebe Grüße Kerstin
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