Dem Arbeitgeber bleibt im Fall der behördlich angeordneten Schließung nur die Kündigung oder der KUG-Antrag 101 (googeln) für seine Beschäftigten. Sollte die Schließung auf Grund einer Covid19-Infektion erfolgen, greift das Infektionsschutzgesetz, und es ist Lohnfortzahlung bei der örtlich zuständigen Behörde (i.d.R. das Gesundheitsamt) zu beantragen.
... Mehr anzeigen