Hallo liebe Community,
ich brauche mal einen Tipp bezüglich folgendem Fall:
Ein Mandant mit EÜR und Ist-Versteuerung erhält am 28.12.22 eine Mieteinnahme für Januar 23. Die USt wäre ja in 22 fällig aufgrund Ist-Versteuerung, die Einnahme wäre erst in 2023 zu berücksichtigen.
Wie buche ich am besten?
Vielen Dank im voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @klokkomat,
vielleicht helfen Ihnen hier die Informationen mit Buchungsbeispielen aus dem Hilfe-Dokument 0906051 - Buchungsregeln: Umsatzsteuer (EÜR).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Vielen Dank, aber der Link hilft leider überhaupt nicht, da es sich sich um Buchung von USt-Vorauszahlungen handelt und nicht mit meinem Fall zu tun hat.
Hilfe-Center Schlagwortsuche:
Dokument 5305500 - Betriebseinnahmen, regelmäßig ... - LEXinform online (datev.de)
... und die USt auf USt eben.
Guten Morgen, diesen Fall habe ich wohl auch gefunden, es geht aber darum, dass die USt sauber in die Voranmeldung/USt-Erklärung übernommen wird, die USt eben auf USt buchen ist da nicht die saubere Lösung, die ich gerne hätte.
Dachte das wäre eine Möglichkeit ... Nope. Komm ich auch nicht weiter.
Moin,
man kann dies lösen, indem man die Einnahme im Dezember mit Steuerschlüssel auf das Forderungskonto §11 EStG bucht, also bei SKR mit 301450 bzw. bei SKR 04 mit 301220. Voraussetzung ist, dass Ist-Versteuerung bei dem Mdt. geschlüsselt ist.
Hierdurch wird die Umsatzsteuer in der UStVA + Erklärung für das alte Jahr gemeldet.
Etwas unorthodox ist dann der Ausweis der USt:
Auf dem Konto USt fällig 19% wird dann die USt hierauf im Haben ausgewiesen und erhöht das Ergebnis im alten Jahr.
Auf dem Konto USt nicht fällig 19% wird die USt im Soll ausgewiesen und reduziert das Ergebnis im alten Jahr.
Leider werden die Konten USt fällig und USt nicht fällig an unterschiedlichen Stellen in der EÜR ausgewiesen.
Das Konto Forderungen § 11 EStG wird in der EÜR des alten Jahres in den sonstigen Konten ausgewiesen und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Die Forderung sowie die USt nicht fällig werden in das neue Jahr vorgetragen. Im neuen Jahr wird dann die Rechnung gebucht, so dass dann die Forderung und die USt nicht fällig ausgeglichen sind.
In der GuV des neuen Jahres steht dann der Nettobetrag auf Erlöse und die USt auf dem Konto USt nicht fällig im Haben, so dass der Bruttobetrag insgesamt als Ertrag ausgewiesen wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz