Sofern die Gesellschaft fortgeführt wird (ggf. auch mit wechselndem Namen, wechselnden Beteiligten, wechselnder Steuernummer usw.), würde ich die Mandantennummer beibehalten. Nur, wenn bei jedem Gesellschafterwechsel die Gesellschaft aufgelöst und eine neue gegründet wird, würde ich eine neue Mandantennummer nehmen. Bei einer GmbH kann sich auch der Name, die Gesellschafter usw. ändern, aber die Gesellschaft besteht fort. Rechnungen müssen m.E. immer auf die aktuelle Firmierung lauten (sowohl hinsichtlich des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers).
... Mehr anzeigen