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Wechsel GbR-Gesellschafter neue Mandantennummer?

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letzte Antwort am 27.01.2025 16:35:40 von hansch
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MiMoe
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich weiß nicht, ob meine Frage hier am richtigen Ort plaziert ist. Folgender Sachverhalt:

 

Bisher wurde, wenn z.B. Ärzte aus einer Gemeinschaftspraxis ausscheiden und ein neuer Arzt einsteigt, die Mandantennummer sowohl für Rewe als auch für Steuern, Lohn usw. beibehalten. Die Betriebsnummer blieb identisch. Es wurde lediglich, in den Stammdaten der Austritt des Gesellschafters A und der Eintritt des Gesellschafters B mit Datum hinterlegt. Selbst wenn die Steuernummer sich änderte wurde das Mandat so fortgeführt. 

 

Da gab es anscheinend auch in der Vergangenheit keine Probleme, sagen die KollegInnen, die das "immer" so gemacht haben. Meine Kollegin und ich, die jetzt neu mit dem Thema betraut sind, denken, dass man grundsätzlich in so einem Fall schon immer eine neue Mandantennummer hätte vergeben sollen.....

 

Probleme gibt es jetzt auf jeden Fall, da wir E-Rechnungen verschicken und damit nicht mehr manuell in die Rechnungsschreibung eingegriffen werden kann. z.B. wenn an die alte Firmierung der Gemeinschaftspraxis noch Rechnungen geschrieben werden müssen.

 

Meine Frage: wie lösen das andere? Vergebt Ihr in so einem Fall immer neue Mandantennummer und kopiert ggf. Anlag, GuE oder andere Daten auf die neue Nummer oder bleibt Ihr tatsächlich bei einer Mandantennummer und tauscht nur den Gesellschafter aus? Was macht Ihr in so einem Fall mit besagter Rechnungsschreibung? Für die "alte" Praxis eine neue Mandantennummer nur für die Rechnungsschreibung anlegen? Auch ein Sammeldebitor hilft mir m.E. im Zeitalter der E-Rechnung nicht weiter.

 

Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

hansch
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
105 Mal angesehen

Sofern die Gesellschaft fortgeführt wird (ggf. auch mit wechselndem Namen, wechselnden Beteiligten, wechselnder Steuernummer usw.), würde ich die Mandantennummer beibehalten.

 

Nur, wenn bei jedem Gesellschafterwechsel die Gesellschaft aufgelöst und eine neue gegründet wird, würde ich eine neue Mandantennummer nehmen.

 

Bei einer GmbH kann sich auch der Name, die Gesellschafter usw. ändern, aber die Gesellschaft besteht fort.

 

Rechnungen müssen m.E. immer auf die aktuelle Firmierung lauten (sowohl hinsichtlich des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers).

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letzte Antwort am 27.01.2025 16:35:40 von hansch
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