Das Dokument war zu Zeiten unserer Umstellung noch nicht (in diesem Umfang) vorhanden. Ich kann mich auch dunkel erinnern, dass es ohne die Anlage einer Unterberaternummer mit dem Umstellungsprozess nicht weiterging. Da die Zeit drückte, weil die DATEV-Informationen damals suggerierten, dass bis zu dem 31.05. umgestellt werden muss, haben wir alles so gemacht, wie von DATEV damals vorgebetet wurde. Andererseits haben wir jetzt von Anfang an sauber getrennte Bestände, denn unter der Kanzleiberaternummer sollten sich wirklich nur Dinge finden lassen, die die Kanzlei betreffen. Dass DATEV hier durch schlecht formulierte Informationen und einem teilweise hakeligen Umstellungsassistenten zusätzliche Einnahmen generiert und massiven Zeitverlust verursacht hat - geschenkt. Dafür kann man sich dann auch die Verlängerung eines Vertrages für einen Stadion-Namen leisten.
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