Guten Morgen, das ist ein arbeitsrechtliches Thema und m.E. ohne weitere Infos schwer einzuschätzen. Gibt es einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? Ich habe z.B. meine Ausbildung in einem Unternehmen gemacht, wo die Ausbildungszeit nicht in die Betriebszugehörigkeitszeit fällt (und dann der Urlaub etc. nach Ausbildungsende berechnet wurden wie bei einer Neueinstellung ohne vorherige Ausbildung im Unternehmen). Relevant ist mitunter auch, ob die Beschäftigungswechsel (z.B. von Teilzeit zur 2. Ausbildung) durch Kündigung/Vertragsauflösung erreicht wurden. Häufig ist das laut Tarifverträgen für die Beschäftigungszeit schädlich. Könnte sein, dass es richtig ist, vielleicht aber auch nicht. Dafür braucht man wirklich weiterführende Infos, was zur Beschäftigungszeit in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Und inwiefern geht Geld verloren, gibt es Entgelttabellen, die auf Betriebszugehörigkeit basieren? Viele Grüße!
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