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Übergangsgeld während Reha?

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letzte Antwort am 02.05.2025 13:31:25 von AS1603
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AS1603
Einsteiger
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Hallo,

ein Mitarbeiter ist seit 22.4. für 5 Wochen auf Reha, war aber dieses Jahr noch nicht krank deshalb, sondern letztes Jahr um die Zeit plus schon eine 3wöchige Reha. Ich hätte jetzt als Ausfallschlüssel  "Krank" eingesetzt und hätte normal Entgelt fortgezahlt. Jetzt habe ich aber heute von der Rentenversicherung ein Schreiben bekommen, dass sie eine Entgeltbescheinigung brauchen zur Berechnung des Übergangsgeldes.  Welchen Ausfallschlüssel bräuchte ich denn, wenn ich keine Lohnfortzahlung leisten muss?

Bitte um Hilfe, danke

n_h_2015
Einsteiger
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Hallo,

 

Ausfallschlüssel UE und auf Arbeitnehmerebene unter Bewegungsdaten Krankheitszeiten gibt man Art des Übergangsgelds noch an.

 

MfG nh

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vw
Erfahrener
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Hallo,

ob Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld ist m.E. halt die Frage, ob anrechenbare Vorerkrankungen/ Reha-Zeiten vorliegen. Ggf. geht das Eine in das Andere über.

 

Den genauen Sachverhalt kennen wir nicht, aber offensichtlich scheint es so zu sein (Schreiben des Kostenträgers), dass der Fall vorliegt oder aber im Rahmen der Maßnahme erreicht wird ...

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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CVolz
Erfahrener
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Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass die Info einfach mitgekommen ist, obwohl es keine Vorerkrankungen gab. Bevor das Gehalt eingestellt wird, würde ich das immer erst über die KK prüfen.

rschoepe
Experte
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Wie @CVolz sagt, die DRV schickt die Anforderung grundsätzlich erstmal raus. Die wissen ja nicht, ob Anspruch auf Übergangsgeld besteht oder nicht. Wenn du noch G0515 bekommen hast, muss das deshalb dort unter 1.4 angegeben werden. Wenn es keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiten gibt und die Reha deshalb komplett durch Lohnfortzahlung abgedeckt wird, brauchst du nichts machen. Steht auch so in G0513:

Informieren Sie bitte Ihre Mitarbeiterin / Ihren Mitarbeiter, wenn das Entgelt während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung von Ihnen weitergezahlt wird. In diesem Fall sind keine weiteren Schritte zu veranlassen.

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AS1603
Einsteiger
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Danke für alle Rückmeldungen, ich habe das jetzt direkt wie empfohlen mit der Krankenkasse geklärt und muss eh voll Lohnfortzahlung zahlen...aber dann weiß ich jetzt den Ausfallschlüssel, falls es mal in Frage kommt!

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letzte Antwort am 02.05.2025 13:31:25 von AS1603
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