Z. B. FAQ 2.4 ÜBHIII+ sagt ja zunächst: Sämtliche betriebliche Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 sind nur dann förderfähig, wenn sie vor dem 1. Juli 2021 privatrechtlich beziehungsweise hoheitlich begründet worden sind, soweit nicht anders angegeben. Ein spontanes Inserat würde also grundsätzlich erstmal nicht darunter fallen, aber dann steht dort unter Punkt 15. ja: Insgesamt dürfen die Marketing- und Werbekosten, die in der ÜberbrückungshilfeIII und der ÜberbrückungshilfeIIIPlus angesetzt wurden, die angefallenen Kosten für Marketing und Werbung im Jahr 2019 nicht übersteigen. Jetzt geht die Interpretation wieder los, denn die FAQs sind ja leider mit der heißesten Nadel aller Zeiten gestrickt. Stellt man sich die Frage, ob sich da jemand was bei gedacht hat, ist die allgemeingültige, grundsätzliche Antwort erstmal: Natürlich nicht! Es liegt also an uns, das Sinnlose mit Sinn anzureichern und das würde ich wie folgt versuchen. Dem Regelungsgeber ist bei Erstellung der FAQs von vornherein klar gewesen, daß Werbung häufig nicht auf langfristigen Kontrakten basiert, sondern auf der Ausnutzung von Gelegenheiten, günstigen Offerten und sich ergebenden Chancen. Da man den Unternehmen in der Krise aber nicht zumuten kann, sich marketingtechnisch totzustellen, weil die Werbeverträge innerhal des Förderzeitraums entstehen, gibt es die „Öffnungsklausel“, daß die Marketingkosten den Rahmen des Referenzjahres nicht übersteigen dürfen. Man kann also weiter spontan werben, solange man es nicht übertreibt. Damit will man vermeiden, daß der Hundesalon, der sonst immer in der Bäckerblume inseriert, plötzlich auf Kosten des Steuerzahlers die Spielfeldbande fürs Champions League Finale kauft. Aufgrund der kurzfristigen und zeitnahen Erwerbsfrequenz der Werbemaßnahmen wurde somit eine Krücke geschaffen, damit Unternehmen auch zeitnah und kurzfristig weiter werben können. Zugegeben, das ist eine mit viel Hoffnung angereicherte Interpretation, aber es wurde ja auch immer wieder erwähnt, daß unklare Auslegungen im Zweifel eher im Sinne des Begünstigten interpretiert werden sollen.
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