Nein kein Schelm sondern das praktische Szenario: MA meldet sich an seinem Arbeitsplatz ab, weil ein länger Besprechung ansteht und im Anschluss daran die Kanzlei verlassen wird. Im Besprechungszimmer meldet sich der MA wieder an. Würden die Lizenzen mit dem Abmelden am Arbeitsplatz zurückgegeben, kann es geschehen, dass die "Neuanmeldung" im Besprechungszimmer daran scheitert, dass ein anderer Mitarbeitender sich genau diese letzte Lizenz für seine zwei Minuten Arbeit mit der Anwendung "geklaut" hat. Wie realistisch dieses Szenario ist, muss jede Kanzlei für sich beurteilen und hängt vermutlich aber hauptsächlich von der Kanzleigröße (Anzahl Mitarbeitende / Standorte) ab. Genau dieses Szenario erleben wir doch heute auch schon, wenn an der Anzahl der Lizenzen gespart wird. Was nicht passieren darf: Es gibt 8 Lizenzen, und nachmittags sind noch drei Mitarbeiter im Haus, aber die Teilzeitkraft kann sich nicht einloggen. Ein ordentliches System erkennt, wie viele Geräte bzw. Mitarbeiter angemeldet sind, und gibt die Lizenz sofort wieder frei, wenn man die Anwendung verlässt, so wie es heute zuverlässig funktioniert. Ein Reservieren von Lizenzen ist völlig unnötig, und ich vermute, dass wir es hier mit einem Bug in der neuen Lizenzverwaltung zu tun haben, der nicht zuverlässig erkennt, ob der Mitarbeiter die Anwendung nicht mehr nutzt, oder bei offener Anwendung nur zur Kaffee- Tasse greift..
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