@K_Wolf schrieb: Das mit der verdeckten Gewinnausschüttung stimmt - wird jedoch, in aller Regel, mit einem Gesellschafter Beschluss in Verbindung mit dem Nachweis zur Zahlung erschlagen. Wurde bisher noch von keinem Prüfer beanstandet. Nunja, die Definiton einer vGA lautet: Vermögensminderung (Bankbestand wird weniger), der sich auf den Gewinn auswirkt (Kosten sind es auch) die im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses gewährt werden, und hier liegt der Punkt: Gibt es andere Mitarbeiter (auch in anderen Firmen) die ebenfalls einen Kindergartenzuschuss von 900 € erhalten? Da könnte es nämlich haarig werden, und das FA eine vGA sehen, vielleicht nicht in voller Höhe, 300 € würde ich noch als angemessen sehen. Zwar mag die "Gesamtausstattung" mit Gehalt von 5900 € nicht unüblich hoch sein, aber ähnlich wie bei der Thematik der Überstundenvergütung, die regelmäßig vGA ist, ist jeder Bestandteil einzeln erst einmal auf seine "Eignung" als vGA zu prüfen.
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