Hallo,
ich muss bei einer GmbH leider einen Verlustuntergang nach einem schädlichen Anteilsverkauf hinnehmen. Wohin buche ich nun meinen Verlustvortrag vom Konto 868 (SKR 03)?
Vielen herzlichen Dank
Jens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Verlustuntergang ist nur in der Steuererklärung, für die korrekte Berechnung einer Verlustverrechnung, zu erfassen.
Der Verlust in der Bilanz bleibt bestehen, auch wenn 100% der Anteile verkauft werden.
Der bilanzielle Verlust bleibt bestehen!
Der nach §8c KStG untergehende Verlust ist (außerbilanziell) ausschließlich iRd KSt-Erklärung zu erfassen.