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Liquidations-Eröffnungsbilanz - Umwidmung AV in UV

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letzte Antwort am 07.08.2020 09:27:26 von Writeable
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Writeable
Beginner
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Hallo.

 

Meine Mandantin (GmbH) wurde mit Ablauf des 30.06.2020 bzw. mit Wirkung zum 01.07.2020 aufgelöst. In der Liquidationseröffnungsbilanz ist das Anlagevermögen als Umlaufvermögen zu bewerten (§ 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG).

 

Das werthaltige Anlagevermögen besteht hauptsächlich aus Büromöbeln, welche im Oktober 2019 angeschafft wurden (AK 20.000 EUR, BW 17.000 EUR). Das restliche Anlagevermögen (hauptsächlich GWGs) ist auf 0,- EUR abgeschrieben. Die Büromöbel werden zeitnah an eine fremde GmbH veräußert.

 

Wie widme ich Kanzlei-Rechnungswesen das Anlagevermögen in Umlaufvermögen um? Muss ich im Inventarverzeichnis eine neue Bewegung anlegen und unter "Umbuchung Konto/Kost/Filiale" auf das Konto Warenbestand umbuchen? Oder muss ich die Büromöbel im Inventarverzeichnis "umsetzen"?

 

Jemand Erfahrung mit diesem Buchungsvorgang?

 

Vielen Dank für die Mithilfe.

 

Beste Grüße

oschmitt
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

die Bewertung (Niederstwertprinzip, etc.) hat nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens zu erfolgen, an  der Zuordnung ändert sich m.E. nach nichts. 

bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Sehe ich wie Herr Schmitt, die Bewertung ändert sich , die Zuordnung zum Anlagevermögen ändert sich nicht. 

 

D.h. sie müssen entweder zuschreiben ( Stille Reserven) oder eine Teilwertabschreibung vornehmen um auf den wert gemäß UV zu kommen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Writeable
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Antworten!

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letzte Antwort am 07.08.2020 09:27:26 von Writeable
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