Hallo, meine Berufskollegen und ich sind sich bei der Frage uneinig, ob die handelsrechtliche Rückstellung für Aufbewahrungspflichten auch gebildet werden muss oder sollte, wenn jährlich nur 1x Ordner für sämtliche Buchführungsbelegen und Geschäftsunterlagen anfällt... In meinem Fall wurde die GmbH im Januar 2019 gegründet. Der Umsatz beträgt rund 500.000 EUR und der Gewinn rund 50.000 EUR. Die Büroräume (286 qm) befinden sich in gemieteten Räumen. Die Miete inkl. Nebenkosten und Reinigungskosten beträgt jährlich 76.800 EUR. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass der 1x Ordner für das Jahr 2019 in einem Büroschrank aufbewahrt wird und ich von 1 qm ausgehe, ergibt sich eine Rückstellung per 31.12.2019 von rund 2.685 EUR (76.800 EUR x 1/286 qm x 10 Jahre); 2020 dann 9,5 usw. Ich finde, dass die Aufbewahrung von 1x Ordner für 10 Jahre keine nicht ansatzweise 2.685 EUR kosten wird und ich von einem geringeren Wert ausgehen sollte. Oder ist der 1 qm das Mindestmaß? Wie sehen sie das?
... Mehr anzeigen