Hallo Clemens, du kannst MyDATEV Kanzlei für die Rückübertragung von Bescheiden nutzen und dem Mandanten Aufgaben einstellen, z.B. Bring die Unterlagen für 2023 endlich vorbei. Du kannst dort auch mit dem Mandanten chatten, statt zu telefonieren. Die Unterlagen für die Erklärung 2023 muss er aber dann so oder so in DATEV Meine Steuern hochladen. Was nicht geht aktuell, dass der Mandant, ähnlich dem Wäschekorb früher, seine Dokumente in MyDATEV Kanzlei hochladen kann und du von dort aus in Meine Steuern rüberschieben kannst. Ob der Mandant jetzt schneller ist, wenn du ihm statt der bisherigen E-Mail, dass er die Unterlagen bringen soll, besser eine Aufgabe in einem Portal einstellst, wird sich zeigen (oder wird dem erfahrenen Kollegen schon von vornherein klar sein). Genauso bleibt die Frage ob für einen betrieblichen Mandanten es nun einfacher wird, wenn wir Ihm Aufgaben im Portal einstellten, das er doch bitte Rechnung XY und Rechnung XZ besorgen soll, oder ob man Ihm per Mail eine Liste mit allen Rechnungen sendet die mal wieder in der Buchhaltung fehlen. Ich für meinen Teil sehe keinen großen Mehrwert, vor allem für die aufgerufenen Kosten. Hier ist drauf hinzuweisen, dass die Basisversion zwar kostenlos ist bis Ende 2028, aber die normale Version ab 01.02.2025 kostet und die Version ist die die Funktionalitäten (Kommunikation, Aufgaben, etc.) bietet. Preisliste Artikel 66021, aber Ohren anlegen beim Ausrechnen des Preises für die Kanzlei. Grüße Oliver Schmitt
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