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Auswahl Datensätze für Post, Fristen und Bescheide bei Anschreibenerstellung

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letzte Antwort am 03.02.2025 10:53:42 von oschmitt
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m_moessinger
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
319 Mal angesehen

Hallo,

 

bei der Anschreibenerstellung für geprüfte Bescheide öffnet sich das Auswahlfenster der Datensätze für Post, Fristen und Bescheide und dort kann man auswählen, um welche Steuerart, welche Steuerbescheide es sich handelt, für die Füllung der Platzhalter.

 

Wir haben das Problem, dass in diesem Fenster bei verschiedenen Mandanten, obwohl mehrere Bescheide in Post, Fristen und Bescheide eingetragen sind, keine Daten stehen.

 

Ich habe mal einen Screenshot der fehlerhaften Mandate und so wie es eigentlich aussehen müsste, beigefügt.  

 

Hat jemand eine Hilfe für mich, woran das liegt?

 

Danke im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
293 Mal angesehen

Hallo, 

 

Hier werden die Bescheide angezeigt, die im Posteingangssatz unter Bescheidprüfung Bescheidwerte enthalten. Öffnen Sie den Fristsatz mit Doppelklick. Wechseln Sie auf die Lasche Bescheidprüfung und erfassen Sie ggf. die Bescheidwerte und speichern Sie.

 

Viele Grüße

 

Birgit Lehner 

oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
95 Mal angesehen

Echt jetzt? 

 

Dann lasst es doch gleich ganz weg ... oder macht in den Einstellungen einen Haken, damit man dieses verwirrende Fenster gleich ganz ausblenden lassen kann. 

 

Wäre halt toll, wenn man dort direkt das Datum des Bescheides mit übernehmen könnte (Hauptanwendungsfall) oder vielleicht sogar den Bescheidnamen ... dann muss man diese nicht immer eingeben ...  

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RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
83 Mal angesehen

Das "Anschreiben" dient historisch ja insbesondere dazu, eine Adresse in dem Kuvert-Fenster zu haben. Immerhin schaffen es Millionen unberatener Steuerbürger, ohne unsere Hilfe die Informationen herauszuziehen. 

 

Dass das Dokument geprüft wurde, darf ich als Mandant auch einfach-so voraussetzen und das Ergebnis der Prüfung ist mir doch einerlei, wenn ich weiß, dass meine Steuerkanzlei sich darum kümmert, wenn da etwas nicht korrekt gelaufen ist. 

 

Damit bleibt nicht mehr viel, was man den Mandanten an dieser Stelle mitteilen muss! Wir stellen unsere Bescheide grundsätzlich digital unseren Mandanten zu, dies inzwischen vollständig ohne Anschreiben. Natürlich ist es schöner und "die Mandaten" wollen das bestimmt so, aber fragen Sie doch mal, wer dafür 10€ zahlen möchte, dass Informationen von einem Blatt aufs andere kopiert werden, um dann beide Blätter zuzustellen... 

 

Für die Papierbescheide habe ich ein allgemeines Anschreiben erstellt, in dem nur noch der Adressat und die Anrede ergänzt werden. 

 

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oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
77 Mal angesehen

Ich freue mich durchaus das Sie diese Transformation geschafft haben ... hilft mir aber nix.

 

Spätestens, wenn in einem Bescheid keine Vorauszahlungen festgesetzt werden und dem Mandanten aber noch einmal "exbressis verbis" mitgeteilt werden muss, dass die alten Vorauszahlungen weiterhin bestand haben, weil es für den normalen Steuerbürger eben nicht klar ist, das einmal festgesetzte Vorauszahlungen solange bestehen bleiben bis diese auf 0,00 herabgesetzt wurden.

 

Aber auch, sollte das FA einmal von sich aus einen 34 (3) angewendet haben, ohne das ein Antrag gestellt wurde, möchte ich diese Rückfrage lieber schriftlich stellen und um Antwort bitten, nicht das man nachher vorm OLG mit dem Mandanten landet.

 

Aber Mandanten zahlen ja auch nicht für das kopieren von Zahlen von links nach rechts, sondern für die fachliche Prüfung des Bescheides.

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letzte Antwort am 03.02.2025 10:53:42 von oschmitt
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