Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Buchungstechnisches Problem. Alles was ich an Info-Doks dazu gefunden hab, hilft mir leider nicht weiter. Ich hoffe Sie können mit hier helfen:
Die Kontenangaben sind SKR03
Ich habe eine KFZ-Werkstatt die TÜV Gebühren weiterberechnet.
Es wird OPOS gebucht.
Da es sich bei den TÜV Gebühren um einen durchlaufenden Posten handelt, buche ich diese über 1361.
Der übrige Umsatz ist steuerpflichtig und geht auf 8400.
Beim Einbuchen des steuerpflichtigen Umsatzes landet der Umsatzsteuerbetrag auf 1766 USt nicht Fällig.
Im oben genannten Beispiel wären das 8,55 €.
Wenn ich jetzt die Zahlung dagegen buche, werden aber volle 19% aus dem Zahlbetrag von 1766 auf 1776 verbucht.
Was mache ich falsch?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Hepsinger schrieb:Guten Morgen zusammen,
.........................Beim Einbuchen des steuerpflichtigen Umsatzes landet der Umsatzsteuerbetrag auf 1766 USt nicht Fällig. Im oben genannten Beispiel wären das 8,55 €.
Wenn ich jetzt die Zahlung dagegen buche, werden aber volle 19% aus dem Zahlbetrag von 1766 auf 1776 verbucht.
Was mache ich falsch?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Sie machen nichts falsch. Das ist die korrekte Logik bei OPOS und IST-Versteuerung (Zahlungseingang). Die TÜV-Gebühren haben damit nichts zu tun. Hier noch etwas zum durchlesen. Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung - DATEV Hilfe-Center
Beim Einbuchen des steuerpflichtigen Umsatzes landet der Umsatzsteuerbetrag auf 1766 USt nicht Fällig.
Im oben genannten Beispiel wären das 8,55 €.
Wenn ich jetzt die Zahlung dagegen buche, werden aber volle 19% aus dem Zahlbetrag von 1766 auf 1776 verbucht.
Was mache ich falsch?
Der Zahlungseingang muss beim Verbuchen ebenfalls aufgeteilt werden. Schafft DATEV das nicht automatisch, dann muss man das manuell anstoßen.
Meinem Vorredner kann ich nicht beipflichten! Wir haben dies auch bei einem Patentanwalt, der teilweise Auslagen (Patentamt) auch mit der Leistung berechnet.
Wichtig ist nur, dass die Zahlungen über die OPOS-Suche (!) gebucht werden, darüber sucht sich das Programm dann die jeweiligen steuerlichen Sachverhalte zusammen. Also immer mit "Zahlungen buchen" die Bank/Kasse/Whatever buchen ...
Auswahl der Rechnungen die Ausgeglichen werden soll
Buchungen in der Primanota:
In dem von @cro genannten Hilfedokument ist das Buchen des Zahlungseingangs unter 3.2.1 beschrieben.
Vielen Dank für die ganzen Antworten.
Leider hat es noch nicht ganz geklappt. Ich vermute, dass es daran liegt, dass der Buchungssatz, bevor er auf das Debitorenkonto verbucht wurde, auf ungeklärt zwischengebucht wurde und dann korrigiert wurde.
Laut dem InfoDok muss zuerst die Rechnung eingebucht sein und dann die Zahlung dagegen.
Ich hoff mal das es bei zukünftigen Rechnungen und Zahlungen klappt. Ansonsten würde ich mich nochmals melden.
Viele Grüße und einen guten Rutsch zusammen.
Ich buche die TÜV Gebühren bei OPOS-Buchhaltung ISt-Besteuerer immer über 1591 (SKR03 durchlaufenden Posten - kein Geldkonto) ein.
Immer daran denken, dass beim verbuchen der Zahlungen auch die Funktion "Zahlungen buchen" verwendet wird (sollte man sich für Kasse und Bank sowieso angewöhnen, auch wenn es im ersten Moment etwas umständlich erscheint), dann kann das Programm erkennen, dass verschiedene Steuersätze (keiner bei 1591 und 19% für die restliche Rechnung) verwendet wurden und bucht auch entsprechend. Funktioniert auch bei unterschiedlichen Steuersätzen z.B. in der Gastronomie sehr gut.
Guten Abend,
ich lese gerade Ihren Post, in dem Sie beschreiben, dass Sie die Amtskosten bei einem Patentanwalt über OPOS buchen.
Ich möchte auch bei meinem PA-Mandanten OPOS einführen, damit ich die Amtskosten besser ausziffern kann, auch wenn die Rechnungen noch nicht bezahlt sind.
Ich zögere allerdings, da die Erfassung der Rechnungen mit einem Amtskostenanteil zu einem Minderergebnis in der BWA / EÜR führen: das Konto für Fremdleistungen ist ein sonstiges Konto - also weder bei Zahlung noch bei Einbuchung der Rechnung gewinnwirksam.
Die Erhöhung der Forderungen erfolgt jedoch in voller Rechnungshöhe, so dass das Ergebnis um den Betrag der Amtskosten geringer ist. Somit werden die Amtskosten in der BWA/EÜR zu negativen Einnahmen und beeinflussen das steuerliche Ergebnis, was sich erst bei Zahlung wieder ausgleicht - ggf. aber erst in einem anderen Jahr.
Das darf doch bei durchlaufenden Posten nicht passieren, sie sind doch ergebnisneutral.
Wie lösen Sie das Problem?
Vielen Dank im Voraus!
M. Wegener-Ruß
@mwr Das Problem sehe ich auch, habe aber auch keine Lösung parat, außer unterjährig mit dieser Abweichung zu leben und am Jahresende zu korrigieren. Hier muss man natürlich die Größe der Korrektur in Summe im Blick behalten.
Alternativ wäre es möglich den Mandanten zu instruieren, dass er bitte 2 Rechnungen schreibt, dann könnte man in der OPOS Liste besser filtern und ggf. sogar unterjährig die Korrektur buchen.
Das Mandant haben wir aber zwischenzeitlich auch niedergelegt.