@oschmitt Guten Abend, ich lese gerade Ihren Post, in dem Sie beschreiben, dass Sie die Amtskosten bei einem Patentanwalt über OPOS buchen. Ich möchte auch bei meinem PA-Mandanten OPOS einführen, damit ich die Amtskosten besser ausziffern kann, auch wenn die Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Ich zögere allerdings, da die Erfassung der Rechnungen mit einem Amtskostenanteil zu einem Minderergebnis in der BWA / EÜR führen: das Konto für Fremdleistungen ist ein sonstiges Konto - also weder bei Zahlung noch bei Einbuchung der Rechnung gewinnwirksam. Die Erhöhung der Forderungen erfolgt jedoch in voller Rechnungshöhe, so dass das Ergebnis um den Betrag der Amtskosten geringer ist. Somit werden die Amtskosten in der BWA/EÜR zu negativen Einnahmen und beeinflussen das steuerliche Ergebnis, was sich erst bei Zahlung wieder ausgleicht - ggf. aber erst in einem anderen Jahr. Das darf doch bei durchlaufenden Posten nicht passieren, sie sind doch ergebnisneutral. Wie lösen Sie das Problem? Vielen Dank im Voraus! M. Wegener-Ruß
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