Hallo, bei der Abrechnung von Firmenfahrrädern, gibt es verschiedene Konstellationen, die jeweils eine unterschiedliche Betrachtung der Umsatzsteuer auslösen. In dem Dokument 1007748 "Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec - Hintergrund" wird diese Thematik aufgegriffen und anhand eines Schaubildes konkret erläutert. Je nachdem, um welchen Sachverhalt es sich bei der Abrechnung des Firmenfahrrades handelt, finden Sie in folgenden Dokumenten Informationen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung und der Verbuchung für die Finanzbuchhaltung: 1008101 "(Elektro-) Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" , Punkt 1 "Über dieses Dokument", im Infokasten "Vorteile der Abrechnung als Firmenrad". Für die jeweiligen Anlagebeispiele werden dann auch Buchungsvorschläge aufgeführt. 1008102 "(Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" , Punkt 3.3 "Umsatzsteuerliche Betrachtung". Auch hier werden für die aufgeführten Beispiele anschließend Buchungsvorschläge aufgezeigt. 1004251 "Elektro-, Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrräder über 25 km/h" , Punkt 3 "Vorgehen", Infokasten "Umsatzsteuerliche Betrachtung bei reduziertem Brutto-Listenpreis". Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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