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Vollmachtsdatenbank bzw. Steuerkonto-Online Änderung Steuernummer USt

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letzte Antwort am 11.12.2019 16:44:16 von Jennifer_Hecht
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
1195 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Steuerkonto-Online.

Aktuell habe ich den Fall, dass das Finanzamt die USt Steuernummer geändert hat. Es stimmt jetzt mit meiner eingereichten Vollmacht in der Datenbank bzw. im Steuerkonto-Online nicht überein.

 

Ich habe schon in einem Dokument nachgelesen, aber da wurde das Bsp. nicht erklärt.

 

Darf ich einfach in der Vollmachtsdatenbank eine neue Steuernummer für die Umsatzsteuer anlegen?

Auf meiner Papiervollmacht steht natürlich für den Abruf im Steuerkonto die alte Steuernummer?

Muss ich mir bei Änderung einer Steuernummer immer eine neue Vollmacht unterschreiben lassen?

Ich bin gerade leider etwas ratlos und weil ich jetzt hier in der Community auch nichts gefunden habe!

 

Vielen Dank

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1176 Mal angesehen

Guten morgen,

Sie können einfach in der VDB die neue Steuernummer hinterlegen, oft passiert das sogar automatisch durch das Finanzamt.

Eine neue Vollmacht brauchen Sie nicht. Die Vertretungsvollmacht ist auch in Kombination mit der Steuer-ID gültig und diese ändert sich ja nicht.

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1140 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie brauchen sich nach der Änderung einer Steuernummer nicht direkt eine komplett neue Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen unterschreiben lassen. 

 

Das BMF hat im Merkblatt zur "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" (Stand 08.07.2019) unter II.4 Folgendes dazu geschrieben:

"...Bei späteren Änderungen und/oder Ergänzungen im Besteuerungsverfahren, die sich allein auf
den Steuernummernumfang, aber nicht auf den Inhalt der nach amtlich vorgeschriebenem Vollmachtsmuster erteilten Vollmacht auswirken, muss kein neues Beiblatt unterzeichnet werden,
wenn der Bevollmächtigte die mit dem Vollmachtgeber - ggf. konkludent - getroffene Vereinbarung zum geänderten Steuernummernumfang in geeigneter Weise dokumentiert. ..."

 

"In geeigneter Weise" ist zwar nicht konkret, lässt Ihnen aber entsprechenden Spielraum bei den Vereinbarungen mit Ihrem Mandanten.

Eine rechtliche Einschätzung können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben, trotzdem hoffe ich ein Stück weit Klarheit geschaffen zu haben.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 11.12.2019 16:44:16 von Jennifer_Hecht
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