Hallo Community, Achtung bitte, hier werden gerade mehrere unterschiedliche Themen angesprochen. Zur ursprünglichen Anfrage von @Schmidt_Kathrin: Wie meine Vorredner schon richtig beschrieben haben, gibt es zwei Möglichkeiten eine übermittelte Belegnachreichung / Sonstige Nachricht im Nachhinein einzusehen. 1. Sie stellen in der geöffneten Belegnachreichung / Sonstigen Nachricht oben unter Einstellungen die 'Ablage im Dokumentenmanagement der DATEV' für alle zukünftigen Übermittlungen ein. 2. Da es jedoch auch Kanzleien gibt, die kein Dokumentenmanagement nutzen, werden davon unabhängig die Übermittlungen in der Onlineanwendung Kommunikation Finanzverwaltung abgelegt. Diese lässt sich über z.B. die Programmsuche 'Kommunikation Finanzverwaltung' öffnen. Achtung: Voraussetzung sind die entsprechenden Rechte in der Rechteverwaltung online zur 'Digitalen Kommunikation mit Finanzverwaltung'. Antwort von @theo Der hier genannte Link https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Kommunikation-Finanzverwaltung-Nachrichten-werden-nicht/m-p/213445/highlight/true#M7077 führt zu einem Fehler, bei dem Anwender (die vorher ihre Belegnachreichungen und Sonstigen Nachrichten in der Kommunikation Finanzverwaltung schon einmal einsehen konnten) nur noch Digitale Bescheide sehen konnten. Dieser Fehler wurde am selben Tag noch behoben. Was von @theo beschrieben wurde, ist eine andere Problematik. Da kann die Kommunikation Finanzverwaltung geöffnet werden und es können Belegnachreichungen und Sonstige Nachrichten gesehen werden (links in der Liste der Ordnungsbegriffe), nur die Vorschau dieser Belegnachreichungen / Sonstigen Nachrichten lässt sich bei manchen Übermittlungen nicht anzeigen. Dies ist ein Darstellungsproblem, welches scheinbar mit dem aktuellen Viewer zusammen hängt, wir jedoch noch nicht lösen konnten. Als Abhilfe können Sie diese Übermittlung dann über den Button oben rechts herunterladen und erhalten so eine PDF der Übermittlung inkl. der übermittelten Belege. Damit können Sie ggf. nachweisen, dass die Übermittlung stattgefunden hat. Sie sehen keine Belegnachreichungen / Sonstige Nachrichten in der Kommunikation Finanzverwaltung: Wenn Sie die Kommunikation Finanzverwaltung öffnen können und keine Fehlermeldung wie z.B. "Zugriff verweigert" oder "Sie haben keine Berechtigung..." kommt, haben Sie zumindest für eine Komponente der Digitalen Kommunikation mit Finanzverwaltung in der Rechteverwaltung online ein Recht erhalten. Im Fall von @Schmidt_Kathrin setzte ich voraus, dass Sie das Recht 'Digitale Bescheide abrufen' haben, weil Sie Digitale Bescheide sehen. Ich tippe aber darauf, dass Sie die Rechte 'Belegnachreichung einreichen' und 'Sonstige Nachricht einreichen' nicht erhalten haben. (Idealerweise bietet sich an beide Rechte zusammen zu vergeben.) Sollten Sie aktuell schon Rechte dazu haben, prüfen Sie bitte auch die Beraternummern für die Sie berechtigt wurden. Sind es auch wirklich die Beraternummern unter denen die Übermittlungen bisher stattgefunden haben? Wenn nicht, ist es logisch, dass Ihnen keine Übermittlungen angezeigt werden. TIPP: Alle Mitarbeiter einzeln zu berechtigen ist aufwendig. Hierbei kann ich empfehlen die Administration über Gruppen zu regeln. Dabei legt man eine Gruppe an (z.B. Gruppe Mitarbeiter oder Gruppe Kanzleiinhaber) und fügt den entsprechenden Personenkreis (inkl. SmartCards sowie DATEV-Benutzer) der Gruppe hinzu. Anschließend vergibt man die Rechte einmal für die Gruppe - fertig. Mit freundlichen Grüßen Jennifer Hecht DATEV eG
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