Guten Morgen 🙂 ich bin wie folgt vorgegangen: 1. Probeabrechnung normal ohne KUG -> sodass ich bei dem Netto (1.951,70 €) bin, welches der MA normalerweise in Zeiten ohne Kurzarbeit gehabt hätte, davon habe ich dann gem. Tarif 80% (1.561,36 €) berechnet um zu Wissen auf welches Netto ich inkl. AG Zuschuss kommen muss. 2. Probeabrechnung mit KUG -> dazu habe ich die Ausfallzeiten im LODAS mit der Stammlohnart 410 erfasst und komme dann bei einem netto iHv. 1.465,45 € raus. Im Anschluss habe ich folgende Berechnung aufgestellt: 80% des normalen Netto-Betrages 1.561,36 € ./. Netto mit KUG 1.465,45 € AG Netto Zuschuss 95,91 € Meines Erachtens nach fehlen dem Mitarbeiter 95,91 € netto zu seinem mindestens zu erreichenden 80% prozentigen Netto-Monatseinkommen (gem. Tarif - siehe vorherigen Auszug). 3. PROBLEM: Prinzipiell müsste ich nach meinem Verständnis nunmehr die 95,91 € netto auf einen Bruttobetrag (Zuschuss zum KUG) hochrechnen lassen. Sofern der Zuschuss Steuerpflichtig & SV-pflichtig wäre - hätte ich kein Problem und würde dafür einfach die Stammlohnart 230 nutzen! Da der Zuschuss jedoch Steuerpflichtig aber SV-frei abzurechnen ist kann ich diese Lohnart nicht nutzen, auch nicht wenn ich die SV Behandlung umschlüssel. TEXT der DATEV aus dem Dokument 0906285 dazu: Auch die Möglichkeit die Lohnart 415 zu nutzen hat nicht zum gewünschten Ergebnis (1.555,10 €) geführt, da diese Lohnart die Eingabe von einem Bruttobetrag erfordert (& ich nur netto habe). 80% des normalen Netto-Betrages 1.561,36 € ./. netto mit Zuschuss LA 415 1.555,10 € Differenz 6,26 € Die Differenz ist meine abzuführende Lohnsteuer (5,75 €) und Kirchensteuer (0,51 €). 4. Datev Antwort Es gibt im Moment keine Nettolohnart die Steuerpflichtig u. SV-frei hochrechnen kann. Ich hoffe ich habe meine Problematik damit ausreichend detailliert beschrieben und würde mich über Hinweise, Anregungen, Fragen etc,. sehr freuen. Liebe Grüße
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