Hallo Frau Drews,
ich hab mir zwar den Gesetzestext noch nicht durchgelesen, aber KUG mit Aufstockung nochmal nachgerechnet.
Ich brauche lediglich die Aufstockung bis 80%, dabei würde der Arbeitnehmer schon mehr netto haben als in den Monaten ohne KUG.
Würde ich auf 100% vom brutto aufstocken, wäre es sicher noch mehr.
Danke vielmals für Ihren Hinweis,
sonnige Grüße
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
ja, das Gesetz sollte man nicht ignorieren. Das Recht ist oft nicht logisch, und in Extremfällen kommt es ungewollten oder unlogischen Ergebnissen.
In einschlägigen Beispielen zum KUG wird sogar darauf hingewiesen, dass es zu einem höheren Netto kommen kann (hört, hört...), aber manche Tarifverträge dies durch entsprechende Einschränkungen verhindern.
Jetzt bin ich aber endgültig raus.
Ganz sonnige Grüße,
Heike Drews
Guten Tag Zusammen,
ich bin es nochmal & immer noch mit der selben Thematik😑
Leider ergibt sich aus der Aussage des Verbandes (Nettolohn Zuschuss) DATEV/ Anwendungstechnisch für mich folgendes Problem:
Info: Leider hat auch die Kontaktaufnahme zur DATEV nicht geholfen und man teilte mir mit,
dass man daran arbeiten würde.
Ich finde keine Möglichkeit einen Nettobetrag (in meinem Fall: Zuschuss zum KUG) hochzurechnen der Steuerpflichtig und SV-Frei abgebildet werden kann. -> Versuche die Lohnart 230 umzuschlüsseln sind gescheitert.
Ich weiß nicht wie ich sonst vorgehen soll 😕
Ich bedanke mich bereits jetzt schon für jeden noch so kleinen Hinweis.
Liebe Grüße
Hallo,
ich habe folgenden Vorschlag:
Zunächst Probeabrechnung ohne AG-Zuschuss ermitteln. Netto-Betrag feststellen und notieren. Dann die Differenz zum erwünschten Netto-Betrag ermitteln und diesen als Festbetrag mit Lohnart 415 erfassen.
Oder habe ich Ihr Problem nicht richtig verstanden?
Guten Morgen 🙂
ich bin wie folgt vorgegangen:
1. Probeabrechnung normal ohne KUG
-> sodass ich bei dem Netto (1.951,70 €) bin, welches der MA normalerweise in Zeiten ohne Kurzarbeit gehabt hätte, davon habe ich dann gem. Tarif 80% (1.561,36 €) berechnet um zu Wissen auf welches Netto ich inkl. AG Zuschuss kommen muss.
2. Probeabrechnung mit KUG
-> dazu habe ich die Ausfallzeiten im LODAS mit der Stammlohnart 410 erfasst und komme dann bei einem
netto iHv. 1.465,45 € raus.
Im Anschluss habe ich folgende Berechnung aufgestellt:
80% des normalen Netto-Betrages 1.561,36 €
./. Netto mit KUG 1.465,45 €
AG Netto Zuschuss 95,91 €
Meines Erachtens nach fehlen dem Mitarbeiter 95,91 € netto zu seinem mindestens zu erreichenden
80% prozentigen Netto-Monatseinkommen (gem. Tarif - siehe vorherigen Auszug).
3. PROBLEM:
Prinzipiell müsste ich nach meinem Verständnis nunmehr die 95,91 € netto auf einen Bruttobetrag (Zuschuss zum KUG) hochrechnen lassen. Sofern der Zuschuss Steuerpflichtig & SV-pflichtig wäre - hätte ich kein Problem und würde dafür einfach die Stammlohnart 230 nutzen! Da der Zuschuss jedoch Steuerpflichtig aber SV-frei abzurechnen ist kann ich diese Lohnart nicht nutzen, auch nicht wenn ich die SV Behandlung umschlüssel.
TEXT der DATEV aus dem Dokument 0906285 dazu:
Auch die Möglichkeit die Lohnart 415 zu nutzen hat nicht zum gewünschten Ergebnis (1.555,10 €) geführt,
da diese Lohnart die Eingabe von einem Bruttobetrag erfordert (& ich nur netto habe).
80% des normalen Netto-Betrages 1.561,36 €
./. netto mit Zuschuss LA 415 1.555,10 €
Differenz 6,26 €
Die Differenz ist meine abzuführende Lohnsteuer (5,75 €) und Kirchensteuer (0,51 €).
4. Datev Antwort
Es gibt im Moment keine Nettolohnart die Steuerpflichtig u. SV-frei hochrechnen kann.
Ich hoffe ich habe meine Problematik damit ausreichend detailliert beschrieben
und würde mich über Hinweise, Anregungen, Fragen etc,. sehr freuen.
Liebe Grüße
Haben Sie es mal genau so wie von der Datev beschrieben ausprobiert? Also die 230 steuer- und sv-pflichtig zu lassen? Von der Theorie her müsste der AN dann zu viel Netto haben. Aber irgendjemand muss das bei schreiben der Hilfe ja ausprobiert haben. Vielleicht kommt ja wieder erwarten das richtig Ergebnis raus? Zu verlieren haben Sie ja nix.
Hallo Atlas175,
also ich habe die Stammlohnart 230 auf nur Steuerpflicht umgeschlüsselt.
Da ich auf 95% vom Netto aufstocken muss (TVÖD)bin ich wie folgt vorgegangen:
Probeabrechnung mit und ohne KUG erstellt. Diff ermittelt und die 95% davon.
Diese hab ich dann mit der Nettolohnart erfasst.
Habe dann nochmal manuell überprüft ob die 80% wg. der SV-Freiheit nicht überschritten werden, die ist aber in der Regel auch nicht der Fall. (außer wenn BBG überschritten)
Da lt. Datev diese Umschlüsselung Netttolohnart nicht zulässig ist habe ich dann zur Probe den dadurch ermittelten Bruttobetrag mal mit der 415 erfasst, da kam ich auf das gleiche Ergebnis..
Vielen Dank für die Nachricht.
Dieses Szenario habe ich mir ebenfalls über eine Probeabrechnung angesehen.
Lodas rechnet dann die Steuer- sowie auch die SV auf meinen eingebenden Netto-Wert (95,91€) hoch. 😐
Ich hab wie gesagt die 230 in der Steuer und SV-Behandlung auf "2 Nur Steuerpflichtig" geändert.
Ich habe den Tipp einmal umgesetzt.
Meine Abrechnung mit der umgeschlüsselten Stammlohnart: 230 sieht nun wie folgt aus:
Den eingegebenen Nettowert (95,91€) stellt er mir oben nicht als hochgerechneten Bruttowert dar
und ich komme nicht auf meinen gewünschten 80%-igen Nettobetrag -> 1.561,36 € dazu fehlen mir genau die 6,26€.
Hilfestellung seitens der DATEV
Dok. 1008921
Gruß😊