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Zuschuss zum Kug über 80%

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letzte Antwort am 22.04.2020 09:00:15 von ATLAS175
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fk-srw
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Nachricht 1 von 42
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Bei Kurzarbeit kann ich in Datev Lohn+Gehalt einen Zuschuss zum Kug gewähren. Soweit dieser zusammen mit dem Kug 80% der Nettoentgeltdifferenz nicht übersteigt, ist er sv-frei. Dafür dient die Lohnart 5010. So weit, so gut.

 

Welche Lohnart muss ich für den Teil verwenden, der über 80% hinaus geht und sv-pflichtig ist?

 

Alle sv-pflichtigen Lohnarten, die ich bisher ausprobiert habe, schlagen auf das Ist-Entgelt durch und mindern dadurch (entgegen § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB III) das Kurzarbeitergeld.

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 42
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Hallo,


in Lohn und Gehalt gibt es aktuell leider keine Standardlohnart, die für den Teil, der die 80 % der Nettoentgeltdifferenz übersteigt, verwendet werden kann und die Ermittlung des Ist-Entgelts und somit die Berechnung des Kurzarbeitergeldes beeinflusst.


Es ist daher richtig, hierfür eine steuer- und sv-pflichtige Lohnart anzusprechen und mit dieser den übersteigenden Betrag abzurechnen.


Um die Auswirkung auf das Ist-Entgelt und damit die Minderung des Kurzarbeitergeldes zu verhindern, gehen Sie wie folgt vor:


1. Öffnen Sie den entsprechenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt.


2. Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung wählen.


3. Im Block "Eingaben für Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung" den mit der sv-pflichtigen Lohnart abgerechneten Betrag mit Minus als "Veränderung Istentgelt" erfassen.


Durch diese Korrekturangabe wird das Kurzarbeitergeld nicht mehr gemindert.


Von der Bundesagentur für Arbeit wird in den "Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III §§ 95 – 100 und 103 - 109 SGB III" für "Zuschüsse zum Kug (106.12)" dahingehend auch folgendes beschrieben:


"(11) Nach § 106 Abs. 2 Satz 2 bleibt Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber unter Anrechnung des Kug und aufstockend zu diesem zahlt, bei der Berechnung des Ist-Entgelts außer Betracht. ..."


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
uwefricker
Beginner
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Nachricht 3 von 42
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Ich habe das gerade mal ausprobiert. Angenommen 100 % KuG. läuft über die Mitarbeiter-Stammdaten/Besonderheiten/Kurzarbeit. Einstellung: Automatische Berechnung... Brutto eingeben und sobald im Kalender der Ausfallschlüssel KU eingegeben ist mit Lohnart 5000 wird das berechnet. Für den folgenden Zuschuss bis 80% vom Netto funktioniert das über Lohnart 5010. Die restlichen 20% bis zum vollen Netto habe ich mit Lohnart 2101 Nettolohn eingegeben. Damit kam ich auf das volle Netto.

Ist insofern auch verständlich, da ja die letzten 20% Zuschuss ganz normales Gehalt/Lohn steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Könnte funktionieren.

Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 4 von 42
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Hallo Frau Pfahler,

 

gibt es diese Lohnart, die für den Teil, der die 80 % der Nettoentgeltdifferenz übersteigt, verwendet werden kann, für LODAS?

 

Vorab herzlichen Dank und sonnige Grüße

Annett Bahr

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uwefricker
Beginner
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Nachricht 5 von 42
20745 Mal angesehen

Hallo Frau Pfahler,

Sie brauchen dafür keine Extra-Lohnart. Die letzten 20% sind ganz normales steuer- und abgabenpflichtiges Gehalt/Lohn. Um die Sache zu vereinfachen habe ich die letzten 20% zum vollen Netto als Nettolohnzahlung eingegeben und das System rechnete das entsprechende Brutto zzgl. Abgaben allein. Ich denke, das sollte es auch bei LODAS geben.

Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 6 von 42
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Hallo Herr Fricker,

 

besten Dank.

 

Sonnige Grüße

Annett Bahr

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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 7 von 42
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Hallo Herr Fricker,

 

wir kämpfen gerade mit dem AG-Zuschuss.

 

Wie rechnen Sie? Bei einer Aufstockung AG auf 80% im Dreisatz --> Betrag gem. KUG-Berechnung : 60% = X € : 80%

 

Mache in das gleiche um 100% zu erhalten kommt viel weniger raus, als das tatsächliche Netto (vor KUG) mal war. Das ich den Betrag nicht ganz treffe ist mir durch die rundung für die KUG-Berechnung klar, aber in der Nähe würde ich schon gern raus kommen.

 

Viiiiiieeln Dank schon mal für eine Rückmeldung 🙂

 

Carolin Baum

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 8 von 42
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Hallo,

 

schauen Sie mal in Dokument 5303312.

 

Unter Punkt 2 haben Sie einen Link zu einem PDF-Dokument "manuelle Berechnung des Kurzarbeitergeldes  (Zuschuss AG zum Kurzarbeitergeld)"

LG
VM
c_baum
Einsteiger
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Nachricht 9 von 42
20351 Mal angesehen

Danke, wir und auch die Mandaten hatten einen falschen Ansatz. 80% sind brutto gemeint - alle dachten netto. 

 

Aber in allen Beispielen die man findet zahlt der AG einen festen Betrag als Zuschuss - wenn dern MA nur soviel Geld netto bekommen soll, dass er mit KUG 80% seines bisherigen Nettos hat kommen wir auf keine ordentliche Zahl.

 

Haben sie eine Idee?

 

wir haben netto auf eine nur steuerpflichige Lohnart hochgerechent und jetzt bekommt der MA mehr Geld als ohne KUG #traurig

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 10 von 42
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schauen Sie mal hier in der Community rein

LG
VM
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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 11 von 42
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ja -aber 80% des ausgefallenen Entgelts für die SV-Pflicht bezieht sich auf Brutto Soll <--> Ist; KUG + Zuschuss darf da nicht drüber kommen und das tut es in meinem Fall auch nicht. 

 

So wie in den anderen Beitrag in der Community #142141 Zuschuss zum KUG der Beitrag von Ibattke

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mwolf
Einsteiger
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Nachricht 12 von 42
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Hallo Frau Bahr,

 

mit dem gleichen Problem kämpfe ich auch. Wenn ich den Betrag, der die sv-Freiheit überschreitet, als normal steuer-/und sv-pflichtiges Gehalt eingebe, wird allerdings das Kurzarbeitergeld wieder gekürzt.

 

Haben Sie eine Lösung gefunden, wie man das in LODAS vermeiden kann?

 

Besten Dank und viele Grüße.

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Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 13 von 42
19422 Mal angesehen

Hallöchen,

 

jaaaa, es hat geklappt.

 

Soll ich es aufschreiben oder gibt es ne Möglichkeit zu telefonieren?

 

Viele Grüße

Annett

mwolf
Einsteiger
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Nachricht 14 von 42
19332 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn es nicht zu viele Umstände macht, wäre es schön, wenn Sie es kurz hier aufschreiben können. Sollten andere Mitglieder dieses Problem auch haben, wäre es dann für diese sicher auch hilfreich.

 

Andernfalls können wir auch gerne telefonieren, bitte schicken Sie mir dann Ihre Nr. per PN und wann ich Sie am Besten erreichen kann.

 

Schon einmal herzlichen Danke.

 

VG

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Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 15 von 42
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Hallo,

 

aber gern.

 

Ich hab erst eine Probeabrechnung, um die KUG-Summe zu bekommen (StLA 410). Dann hab ich per Hand ausgerechnet, wie viel bis 80% vom Netto fehlt, dass ist dann der Zuschuss zum KUG steuerpflichtig/sv-frei (StLA 415). Dann hab ich zur Sicherheit nochmal ne Probeabrechnung gemacht, danach die Restsumme zu 100% netto genommen und mit der StLA 230 abgerechnet, damit er das auf das Brutto hochrechnet. Bei der nächsten Probeabrechnung wird die StLA 230 auf das Brutto hochgerechnet, die Restsummen auf der Probeabrechnung hab ich ignoriert. Um der Kürzung des Istentgeltes aus der StLA 230 entgegenzuwirken, hab ich die Bruttosumme aus der StLA 230 mit Minusvorzeichen und der StLA 412 gebucht.

 

PNR X   Wert (173,33)   BS (1)   LA (410)

PNR X   Wert (332,23)   BS (2)   LA (415)

PNR X   Wert (332,95)   BS (2)   LA (230)

PNR X   Wert (-417,36) BS (2)   LA (412)

 

 

Ist das so verständlich?

 

Sonnige Grüße

Annett Bahr

mwolf
Einsteiger
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Danke! Es hat geklappt - hurra.

LG

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Annett_Bahr
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Oh, das freut mich!!!

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ATLAS175
Beginner
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Guten Tag Zusammen,

 

 

wir haben haben ein ähnliches Problem und drehen uns leider momentan im Kreis.

 

Wir sind Tarif gebunden und müssen als Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag zu dem Kurzarbeitergeld einen Zuschuss zahlen, damit der Arbeitnehmer 80% seines vereinbarten Monatseinkommens erreicht.

- Wenn wir diesen Hinweis richtig verstehen, soll der MA durch den Zuschuss auf ein Netto ->KUG + Zuschuss zum KUG auf ein Entgelt von 80% <- für die ausgefallenen Stunden kommen.

 

Unsere Mitarbeiter erhalten die Vergütung auf Stundenbasis und dementsprechend ist diese jeden Monat unterschiedlich hoch.

 

Im Moment ist uns nicht ganz klar wie die manuelle Berechnung und im Nachgang die Eingabe im LODAS auszusehen hat.

 

_________________________________________

Unser ersten Versuche haben wir über das DATEV Dokument 5303312 & dem darin enthaltenen Berechnungsblatt 'manuelle Berechnung des Kurzarbeitergeldes' gestartet - dies führte jedoch zu keinem plausiblen Ergebnis.

 

 

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar und freuen mich über jede noch so hilfreiche Rückmeldung.

 

 

Liebe Grüße

 

 

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

welcher Tarif ist das (gibt es da vielleicht Kommentierungen oder Tipps einer Kammer?)

 

Wenn es jeden Monat ein anderes Brutto gibt aufgrund Stundenerfassung, müssen Sie wohl immer erst Probeabrechnungen machen, wie Brutto und Netto ohne KUG aussehen würden, damit Sie Grundlagen haben.

 

Wie genau ist der Text im Tarif?

LG
VM
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ATLAS175
Beginner
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Nachricht 20 von 42
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Hallo 🙂

 

Vielen Dank für die Nachricht.

Davon gehe ich mittlerweile ebenfalls aus. 

 

Nachstehend der Text aus dem Tarifvertrag (Kommentierungen/ Hinweise etc. gibt es leider nicht).

 

Tarifvertrag Hinweis.PNG

 

Viele liebe Grüße

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 21 von 42
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Welcher Tarif (Branche) ist das denn?

LG
VM
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ATLAS175
Beginner
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Schuhherstellung

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 23 von 42
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Hallo, 

 

darf ich eine Frage stellen?

 

Sollten ihre Arbeitnehmer auch dasselbe Netto bekommen, wie vorher ohne KUG?

 

Danke

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Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 24 von 42
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Hallo susanne1234,

 

meinten Sie mich bzw. die Aufstellung meiner Buchungen?

 

Viele Grüße

Annett Bahr

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 25 von 42
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Hallo Frau Bahr,

ich finde es toll, wie Sie das Problem mit 80 % / 100 % gelöst haben anhand der Lohnarten, aber die Ermittlung ist leider falsch. Die DATEV hat es im Dokument 1053533 leider auch falsch formuliert.  (..soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigt...). Man denkt hier an die Nettoentgelte. Richtig ist als BMG jedoch der Entgeltausfall brutto.

Freundliche Grüße

Heike Drews

 

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Annett_Bahr
Einsteiger
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Nachricht 26 von 42
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Hallo Frau Drews,

 

Danke für die Info.

 

Dann hat der Arbeitnehmer, wenn ich jetzt schnell und wenig intensiv denke, ein höheres netto, wenn er KUG bekommt?

 

Danke nochmals,

 

sonnige Grüße

Annett Bahr

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ATLAS175
Beginner
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Nachricht 27 von 42
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Ich habe nun eine Erklärung von unserem Arbeitgeberverband erhalten.

 

Lt. Aussage des Verbandes handelt es sich hierbei um 80% seines vereinbarten Nettoeinkommens.

 

-> jetzt kann die Rechnerei los gehen 🙈

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Annett_Bahr
Einsteiger
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Hallo,

 

das ist ja mal ne präzise Aussage.

 

Dann Ärmel hochkrempeln und E-LAN nutzen, solange noch vorhanden (hihi).

 

Viel Erfolg, sonnige Grüße

Annett Bahr

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heikeb
Einsteiger
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Nein, durchaus nicht. Vielleicht zu schnell gedacht. Aber evtl. einmal in § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV und § 106 SGB III nachlesen.

Freundliche Grüße

Heike Drews

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Annett_Bahr
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Dann widme ich mich in Ruhe dem Thema, so für zwischendurch ist es wahrscheinlich nichts.

 

Dann schaue ich mir das alles an und melde mich ggf. nochmal bei Ihnen.

 

Danke für alles, vielleicht bis später.

 

Sonnige Grüße

Annett Bahr

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letzte Antwort am 22.04.2020 09:00:15 von ATLAS175
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