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Zuschuss zum KuG

76
letzte Antwort am 05.05.2020 12:30:02 von bodensee
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cmdortmund
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Nachricht 1 von 77
12021 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

hat jemand eine Idee, wie man rationell einen Zuschuss des Arbeitgebers zum KuG ausrechnet, wenn der Arbeitgeber möchte, dass der AN auch zB bei einem halben Monat Kurzarbeit das gleiche Netto wie ohne Kurzarbeit erhält? Rechnerisch ist das alles klar, aber wie macht man das bei ein paar hundert abzurechnenden Mitarbeitern mit unterschiedlichen Gehältern/Stunden/Stundenlöhnen etc. ohne Nachtschichten? Geht das irgendwie programmgesteuert (Lohn und Gehalt)?

 

Über Hinweise würden wir uns sehr freuen. Danke!

kego66
Beginner
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Nachricht 2 von 77
12009 Mal angesehen

Hallo cmdortmund,

 

wow, das ist ja mal ne Frage 🙂 und ein toller Arbeitgeber... 

 

aber ich fürchte, Du musst das in Fleißarbeit "Hand am Arm" berechnen und erfassen. Vielleicht noch als Unterstützung mit einer Excel-Liste. 

 

Oder hat noch jemand eine Idee?!?

 

Ansonsten bliebe für Deine Frage nur noch die DATEV Hotline...

 

Liebe Grüße an alle Sonntags-Arbeitende LoBu's

Kerry

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cmdortmund
Beginner
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Nachricht 3 von 77
12005 Mal angesehen

Danke für deinen Hinweis, Kego66.

 

Und nach weiterer Recherche: könnte es sein, dass Zuschuss zum KuG überhaupt nur dann möglich ist, wenn dieser tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart wurde? Da dann oft als fester oder prozentualer Zuschuss?

Das würde bedeuten, dass die spontane Überlegung des Arbeitgebers an dieser Stelle nicht funktioniert - dann gibts auch nix zu rechnen ...😥

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 77
11973 Mal angesehen

@cmdortmund  schrieb:

 

Und nach weiterer Recherche: könnte es sein, dass Zuschuss zum KuG überhaupt nur dann möglich ist, wenn dieser tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart wurde? 😥


Da es ja in vielen Betrieben noch nicht einmal eine Regelung zur Kurzarbeit im Betrieb gibt, müsste sowieso eine Regelung dazu getroffen werden. Diese Regelung, auch einzelvertraglich, kann einen Nettoausgleich vorsehen.

 

Ich habe auch so einen Mandanten, aber nur zwei Mitarbeiter. Ich habe es vorab durchrechnen sollen. Einen Nettoausgleich werden Sie wohl nur manuell hinbekommen. Mir ist hier keine Lösung der Datev bekannt. Die Zuschusslohnart für KUG kann nicht hochrechnen und prüft auch nicht, ob der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt übersteigt.

 

Ich würde hier versuchen, eine praktikablere Lösung zu finden. Diese würde einmal den Aufwand mit Hochrechnen etc. bedeuten, aber dann festgeschrieben. Z. Bsp. jetzt einmal hochrechnen und dann z. Bsp. pauschal Summe x pro Monat als Zuschuss.

 

Ja, auf uns kommt noch so einiges an Arbeit zu...

 

... nix mit Kurzarbeit für uns

 

... aber auch wir werden am Ende wohl den Gürtel enger schnallen müssen.

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lbattke
Einsteiger
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Nachricht 5 von 77
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das geht, ist aber umständlich. Mein Weg für einen Mandanten mit rund 400 Mitarbeitern (Dauert ca. 1-2 Stunden)

1. Abrechnungsvorschau ohne KUG, Lohnjournal in Excel mit PDF-Tool

2. Abrechnungsvorschau mit KUG, Lohnjournal in Excel

3. In Excel Netto-Differenzen berechnen

4. Differenzen mit Nettolohnart nur steuerpflichtig probeabrechnen

5. Bruttowerte mit LA 415 einspielen.

 

Die 80%-Grenze wird dabei übrigens so gut wie nie überschritten.

 

... und wir sehen mal wieder, wie schön es wäre, wenn Datev die ja durchaus vorhandenen Daten nicht im Abrechnungsformular, sondern in csv/Excel oder anderer direkt maschinen-weiterverarbeitbarer Form liefern würde, quasi ein DALY für Probeabrechnungen.

cmdortmund
Beginner
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Nachricht 6 von 77
11858 Mal angesehen

Hallo Ibattke,

 

und vielen, vielen Dank für das Teilen Ihres Wissens. Ich könnte mir vorstellen, dass das unser Problem lösbar macht. Könnten Sie mir noch einen kurzen Hinweis geben, wie Sie das Lohnjournal nach Excel exportieren: Lohnjournal als pdf speichern, dann umwandeln in csv? Welches Tool nutzen Sie?

 

Nochmal vielen Dank und bleiben Sie gesund!

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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 7 von 77
11707 Mal angesehen

Hallo Ibattke,

 

das haben wir auch gleich mal so gemacht, aber wenn man nur steuerpflichtig hochrechnet bekommen die Mitarbeiter mehr netto, als wenn sie gearbeitet hätten......???

 

 

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lbattke
Einsteiger
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Nachricht 8 von 77
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Bei mir nicht.

Ich nehme für den Nettobezug Stamm-LA 230 und Steuer-SV Behandlung 2 und kein Soll-Entgelt für Kug.

c_baum
Einsteiger
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Nachricht 9 von 77
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so haben wir das auch alles gemacht und nun mehr Netto. 

 

Warum - keine Ahnung 😞

 

 

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lbattke
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Nachricht 10 von 77
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Probieren Sie mal eine Lohnartennummer größer 415.

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Kurt
Einsteiger
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Nachricht 11 von 77
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Hallo!

Gibt es hier Seitens der Datev noch eine Lösung? Ich habe gleich 3 Mandanten, die sagen, dass Sie gerne das frühere Netto an die Mitarbeiter ausgezahlt haben möchten.

c_baum
Einsteiger
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Nachricht 12 von 77
11445 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

@lbattke - größere Lohnart war ein guter Hinweis....aber daran lag es nicht. Bei TZ-Kräften im Midijobbereich/Gleitzone funktioniert das Hochrechnen nur, wenn wie die SV-Diff. zwischen ohne und mit KUG auch noch abziehen - dann klappt's auf den Cent.

 

und auch wir können bestätigen, dass selbst bei einem AG-Zuschuss bis auf's frühere Netto die 80% für die SV-Pflicht noch nicht erreicht sind. 

 

Also, auf in einen neuen KUG-Tag 💪

 

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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 13 von 77
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.....und weiß von euch jemand, wie das sein kann, dass ich bei der Probeabrechnung den BruttoSoll-Ist-KUG manchmal bekomme und manchmal nicht? 

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dersun
Einsteiger
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Nachricht 14 von 77
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Warum übersteigen Sie die 80% nicht wenn Sie bis aufs ursprüngliche Netto aufstocken ? Zuschuss zum Kug + Kug dürfen 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen heißt es. Wenn ich beides zusammen rechne komme ich doch auf 100% des ursprünglichen Nettogehalts ?

 

hier mal ein bsp.:

Soll-Entgeld im Kalendermonat2.500,00 € Rechnerischer Leistungssatz1.018,87 €
Ist-Entgeld im Kalendermonat1.250,00 € Rechnerischer Leistungssatz591,20 €
Kug       427,67 €
Zuschuss Arbeitgeber      1.246,06 €
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c_baum
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Nachricht 15 von 77
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ist drüber - ja, aber wo kommt der Zuschuss her bzw. wie ermittelt der sich?

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dersun
Einsteiger
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Nachricht 16 von 77
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Ursprüngliches Nettogehalt - Kug

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lbattke
Einsteiger
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Nachricht 17 von 77
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bitte beachten, dass auch die 1250 Rest-Entgelt (Istentgelt) ein Netto erzeugen:

 

Beispiel:

2500 brutto = 1671,23 netto

 

1250 brutto = 975,27 netto

dazu 427,67 Kug = 1352,94.

 

Nettozuschuss also 1671,23-1352,94 = 318,29, und damit zusammen mit Kug ziemlich sicher <80% des Ausfalls von 1250 EUR.

 

 

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dersun
Einsteiger
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Nachricht 18 von 77
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Glaube ich habe da ein Denkfehler gehabt, ich habe nicht mit Istgehalt + Kug gerechnet. Sondern nur Nettogehalt - Kug.

 

Ich rechne zum ersten Mal bei uns Kurzarbeit ab, entschuldigung.

 

Die netto beträge stimmen nicht ganz, vermutlich weil mein bsp auf Steuerklasse I berut.

Demnach wäre es ja dann so oder ?

 

2500 brutto = 1673,73€ netto

 

1250 brutto = 979,73 netto

dazu 427,67 Kug = 1407,40.

 

Nettozuschuss also 1673,73-1407,40 = 266,33

und zusammen mit Kug dann auch <80% des Ausfalls von 1250 EUR ?

 

In den Bewegungsdaten dann wie folgt ?

 

PersNr.   Wert     BS    LA

XXXX      88,00     1     StLA 410 ( Kurzarbeitergeld ) = 50% ausfall von 176 Stunden

XXXX     266,33    2     StLA (Zuschusszum Kug)

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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 19 von 77
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musst die 266,....noch auf Brutto hochrechnen mittels Probeabrechnung und den Betrag mit LA 415 erfassen; 

 

Schau mal weiter oben in diesem Beitrag eine Übersicht zum Ablauf von lbattke 

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lbattke
Einsteiger
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Nachricht 20 von 77
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ja.

 

Auf die 266,33 fallen aber (bei Steuerklasse 1) wohl Steuern an. Um aufs volle Netto zu kommen muss der Zuschuss etwas (=Grenzsteuersatz) höher sein.

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dersun
Einsteiger
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Nachricht 21 von 77
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Habe ich noch eine andere Möglichkeit der Bruttoberechnung? Konkret betrifft es 3 Mitarbeiter. Ich musste den März "normal" abrechnen da der Antrag von KUG noch nicht durch ist. Demnach werde ich im April mit KUG abrechnen + eine Korrektur von März machen müssen.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 22 von 77
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Moin. Ich habe mich mal am Datevdokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) lang gehangelt. Dort gibt es im Absatz 3.6 "Zuschuss zum Kurzarbeitergeld" eine Berechnung dazu (Link in eine PDF-Datei). Wenn die richtig ist, ist es korrekt, dass fast nie die 80%-Grenze überschritten wird. Denn dann beziehen sich die 80% nicht auf die Differenz des Nettolohns, sondern sind gleichzusetzen mit dem Fiktiven Arbeitsentgelt. Beispiel:

 

Soll-Entgelt (Brutto in normalen Monat) = EUR 2.100

Ist - Entgelt (Brutto das sich aus der Arbeit in einem KUG-Monat ergibt) = EUR 1.050

Differenz = EUR 1.050

davon 80% = EUR 840 (= fiktives Arbeitsentgelt - Grundlage für die KUG-SV-Berechnung)

 

Netto alt war EUR 1.477,57

KUG = EUR 419,20

Netto neu (ohne KUG) = EUR 848,00

Die drei Werte müsst Ihr mir jetzt mal glauben.  😀

 

Heisst also Netto neu + KUG = EUR 1.267,20. Somit ergibt sich zum alten Netto eine Differenz in Höhe von EUR 210,37.

 

Wenn ich die also voll zahle, komme ich mit dem KUG auf einen Wert von EUR 629,57. Und der liegt unter EUR 840,00. Und wäre damit steuerpflichtig, aber sv-frei.

 

Kann das jemand so bestätigen?

 

 

Edit: der Schluss ist falsch. Ich habe vergessen den Zuschuss auf Brutto hochzurechnen. Aber mit nur Lohnsteuer kann er in dem Fall unmöglich dadurch um mehr als EUR 210,43 anwachsen. Ich gehe in meinem Fall mal von um die EUR 20,00 LSt+Soli aus.

MfG
T.Kahl
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cmdortmund
Beginner
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Nachricht 23 von 77
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Lieber Kurt,

 

danke für die Frage an die DATEV, die ich hier nochmal aufnehme.

 

Kann es wirklich sein, dass wir hier derartige Klimmzüge machen müssen, um dieses Problem zu lösen?

 

Der Bundesfinanzminister hat am Montag in der Tagesschau gesagt, dass er hofft, dass viele Unternehmen, die die entsprechende Finanzkraft haben, Ihren Arbeitnehmern das KuG aufstocken. Und in unserer Kanzlei kommt dieser Wunsch auch (noch) von vielen Unternehmern: bitte bis aufs gleiche Netto aufstocken.

 

Und dann müssen wir hier im Dunkeln stochern und über pdf/Excel-Tools und irgendwie rumprobieren rausfinden wie es geht?

isabel
Aufsteiger
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Nachricht 24 von 77
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Hallo Zusammen,

 

welche Lohnart kann ich nutzen um den Netto-Zuschuss steuerpflichtig "hochzurechnen"?

 

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lupo-fresh
Beginner
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Nachricht 25 von 77
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vielleicht sehe ich das falsch, aber ich ich würde wie folgt vorgehen:

  • Lohnabrechnung mit KUG ohne Zuschuss normal ermitteln
  • Dann ergibt sich daraus: Soll/Istengeltbrutto sowie das KUG
  • Ich rechne: (Sollentgelt ./. Istentgelt x 80%) ./. KUG, was sich aus der Abrechnung ergibt
  • somit habe ich den maximalen SV-freien/steuerpflichtigen KUG Zuschuss
  • diesen kann ich auszahlen und aufstocken
  • darüber hinaus kann ich auch weiter aufstocken, allerdings SV+Steuerpflichtig.

 

Sehe ich das falsch? Warum möchtet ihr eine Zuschuss-Lohnart Netto hochrechnen auf einen Bruttobetrag?

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 26 von 77
11041 Mal angesehen

Wir wollen die ausgefallene Netto-Differenz für den AN auf 100 % ausgleichen. Deshalb muss ich vom Netto auf Brutto hochrechnen. Oder nicht?

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c_baum
Einsteiger
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Nachricht 27 von 77
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@lupofresh weil manche AG das Netto um 80% aufstocken wollen

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lohnkarin
Beginner
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Nachricht 28 von 77
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Hallo,

 

mir geht es ähnlich: Mein Ag will das KUG auf 80% aufstocken. Für 500 Mitarbeiter. 

Habt ihr eine Idee für LODAS? 

Eine Probeabrechnung ohne KUG zu erstellen ist nicht möglich, weil unser ERP System die Kurzarbeitsstunden für alle MA in die Erfassungstabelle spielt. Fehlerquelle zu hoch 😞

Hat jemand eine Idee?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 29 von 77
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Hallo zusammen,


vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge.


Eine automatische Programmlösung gibt es für die Berechnung des Zuschusses zum Kug nicht. 


Dieser Zuschuss kann z.B. mit Hilfe der Probeabrechnung, manuell berechnet werden. 


Im Dokument 5303311 unter Punkt 3.6 finden Sie neue Beispiele für den Zuschuss zum Kug.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Nachricht 30 von 77
10749 Mal angesehen

Hallo!

 

Ein Mandant, der es in Erwägung gezogen hat, den Mitarbeitern für März erstmal das normale Gehalt auszuzahlen, möchte nun wissen, ob er den Mitarbeitern das zu viel gezahlte Gehalt wegen Kurzarbeit nicht einfach erlassen kann.

 

Da wir das Update ja leider noch nicht haben, haben wir noch keine KUG abgerechnet, das holen wir dann so schnell es geht nach. Nun möchte er seinen Mitarbeitern einen Brief an die Hand geben, in dem er seinem Personal mitteilt dass sie einen Teil des März Gehaltes zurückzahlen müssen.

 

Eine Überlegung wäre seinerseits aber, ob die Arbeitnehmer nicht einfach auf die Rückzahlung verzichten könnten??

Kennt sich damit jemand aus?

Oder wären wir da evtl. im Thema Zuschuss zum KUG, weil das Netto ja bleiben soll?

 

Wie gehe ich da vor?

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letzte Antwort am 05.05.2020 12:30:02 von bodensee
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