Wir raten unseren Mandanten tatsächlich von "online-Gutscheinen" ab. Die Corona-Prämie nutzen wir in diesem Jahr voll aus für alles was zusätzlich zum "ohnehin" geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Es spielt ja auch keine Rolle, ob es eine "Barzahlung" oder ein Sachbezug ist. Daher würde ich die auf jeden Fall nehmen.
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