Hallo, ich habe erstmals einen gewerblichen AN im Bauhauptgewerbe, der nun ab Oktober seine Freistellungsphase in der Altersteilzeit/Blockmodell antritt. Was muss ich hier beachten? S-KUG im Winter gibt es nicht , das habe ich schon herausgefunden, ist es mit dem MWG genau so? Sollte ich eine extra Lohnart z.B. "Freistellungsstunden" anlegen oder den normalen "Stundenlohn" verwenden. Habe zwar schon in diversen Dokumenten nachgelesen, jedoch keine genaue Beschreibung für Bauhauptgewerbe gefunden.. Vielen Dank ! Wolfram
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