abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fahrrad und Gehaltsverzicht

1
letzte Antwort am 18.09.2019 15:10:36 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
wolfram
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
205 Mal angesehen

Hallo,

ein Mandant möchte für seine MA Fahrräder leasen.

Er würde die halbe Leasingrate übernehmen und die zweite Hälfte soll durch Entgeltumwandlung vom AN finanziert werden.

Die AN würden dann also 1% vom  BLP versteuern und 50% der Leasingrate vom Bruttogehalt umwandeln.

Wäre dies so zulässig oder muss der Gehaltverzicht einer vollen Leasingrate entsprechen?

Vielen Dank 😉

Wolfram

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
118 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich handelt es sich ja um eine arbeitsrechtliche Gestaltung zwischen den beiden Parteien. Auf wieviel Entgelt der Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung eines Sachbezugs, in Ihrem Fall ein Fahrrad, verzichten muss, ist somit einfach eine Frage zwischen den Vertragsparteien.

Der geldwerte Vorteil für ein durch Gehaltsverzicht (teil-)finanziertes Fahrrad darf aktuell - nach derzeitiger Rechtslage mindestens bis zum 31.12.2021 - mit 1% der halben UVP des Herstellers bewertet werden.

Die halbe Leasingrate kann "normal" als Gehaltsverzicht einbehalten werden.

Viele Grüße

T. Reich

1
letzte Antwort am 18.09.2019 15:10:36 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage