Hallo liebe Community, ich habe einen Mandanten im Bauhauptgewerbe. Ein AN wurde im August entlassen, im Oktober tritt er wieder ein. Er hat mehrere Pfändungen. Wie ist es besser, Wiedereintritt oder neue Personalnummer belegen?
Ich würde den Wiedereintritt unter der selben PNr. machen. Die Pfändungen müssten ggf. ein neues Beginn-Datum (nämlich den des Wiedereintritts) bekommen.
Wir legen generell eine neue Personalnummer an, da sonst eine evtl. Korrektur beim vorhergehenden Beschäftigungszeitraum nicht möglich ist..