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Wiedereintritt Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 25.10.2018 09:54:26 von wolfram
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p_smuda
Beginner
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Nachricht 1 von 3
145 Mal angesehen

Hallo liebe Community, ich habe einen Mandanten im Bauhauptgewerbe. Ein AN wurde im August entlassen, im Oktober tritt er wieder ein. Er hat mehrere Pfändungen. Wie ist es besser, Wiedereintritt oder neue Personalnummer belegen?

mhaas
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
45 Mal angesehen

Ich würde den Wiedereintritt unter der selben PNr. machen. Die Pfändungen müssten ggf. ein neues Beginn-Datum (nämlich den des Wiedereintritts) bekommen.

Lang may yer lum reek
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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
45 Mal angesehen

Wir legen generell eine neue Personalnummer an, da sonst eine evtl. Korrektur beim  vorhergehenden Beschäftigungszeitraum nicht möglich ist..

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letzte Antwort am 25.10.2018 09:54:26 von wolfram
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