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Ü-Std Abgeltung Rentner

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letzte Antwort am 07.10.2025 15:17:12 von tbehrens
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wolfram
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
85 Mal angesehen

Hallo,

 

ein AN ist seit 2 Monaten Regelaltersrentner (BGRS3321) und scheidet jetzt aus.

Er hat auf seinem AZK noch 50 Ü-Std aus der Zeit vor der Rente.

Kann ich diese jetzt einfach abgelten (ohne RV Abzug) oder muss eine NB auf den letzten Monat mit RV-Pflicht erfolgen, da die Stunden ja vor Rentenbeginn erarbeitet wurden ?

 

Danke für Info 

Wolfram

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
48 Mal angesehen

Rechtlich sind Überstunden eigentlich dem jeweiligen Abrechnungsmonat zuzuordnen.

 

Also würde ich auf jeden Fall diese im letzten Monat der vollen SV-Pflicht abrechnen.

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letzte Antwort am 07.10.2025 15:17:12 von tbehrens
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