Hallo,
ein AN ist seit 2 Monaten Regelaltersrentner (BGRS3321) und scheidet jetzt aus.
Er hat auf seinem AZK noch 50 Ü-Std aus der Zeit vor der Rente.
Kann ich diese jetzt einfach abgelten (ohne RV Abzug) oder muss eine NB auf den letzten Monat mit RV-Pflicht erfolgen, da die Stunden ja vor Rentenbeginn erarbeitet wurden ?
Danke für Info
Wolfram
Rechtlich sind Überstunden eigentlich dem jeweiligen Abrechnungsmonat zuzuordnen.
Also würde ich auf jeden Fall diese im letzten Monat der vollen SV-Pflicht abrechnen.