Also wir haben jetzt mit der momentanen Programmversion mit KUG abgerechnet, damit passen schon mal die BNW und die Frist ist eingehalten und der Lohn Auszahlungsbetrag passt auch. Wenn das Update des Programmes und das Ok des Arbeitsamtes sowie die Stammnummer da sind, werden wir die Abrechnung wiederholen und erst dann den dann richtigen Erstattungsantrag weiterleiten. Sollte , was ja sehr unwahrscheinlich ist, das KUG nicht genehmigt werden, werden wir die Wiederabrechnung dann entsprechen ausführen.. So haben wir jedenfalls erstmal vermieden , das die Mandanten zu viel bezahlen..
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