Ich habe mal bei unserer nächsten Agentur für Arbeit angefragt, warum es mittlerweile so viel ist. Die fordern jetzt standardmäßig für die letzten 5 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit eine BEA Bescheinigung an um zu prüfen ob in die ALV eingezahlt wurde. Dies ist für die Bezugsdauer des ALG relevant. "Das ist ja kein Aufwand, es läuft doch jetzt alles elektronisch. Sie müssen es doch nur eben senden" Mit welchem Aufwand das für uns verbunden ist, die Bescheinigungen über das SV-Meldeportal zu übermitteln und dass wir da ALLE Werte eintragen müssen, die absolut nicht relevant sind, ist denen nicht bewusst und BEA ist jetzt nunmal verpflichtend, daran kann die Arbeitsagentur nichts ändern. Durchaus nachvollziehbar und richtig aber ich muss meinen Mandanten in SV Meldeportal anlegen, postalischer Freischaltcode, den Mitarbeiter anlegen,... für die simple Mitteilung "Ja, er hat während des Beschäftigungsverhältnisses durchgängig in die ALV eingezahlt, BGRS 1111"
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