Hat zum Thema Arbeitszeitkonto noch jemand was gehört? Wenn ich jemandem (im Baulohn) mit Stunden abrechne, muss ich die ausgezahlten Überstunden dann den Vormonaten zurechnen, bzw. dürfte ich im laufenden Monat ÜSt, die über den 2.000,00 Euro liegen in das AZK packen und die in Folgemonaten auszahlen, die unter den 2.000,00 Euro liegen?
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@Monski schrieb: Ansonsten hätte ich nur noch die Idee den Mitarbeiter mit derselben Personalnummer erneut anzulegen und die Werte über die Vortragswerte zu erfassen. Das wird nicht funktionieren, weil LODAS generell nur Arbeitsbescheinigungen für Austritte im aktuellen und Vorjahr erstellen kann. D.h. du müsstest ein falsches Enddatum angeben. Dann lieber gleich SV-Meldeportal oder eben noch auf Papier (für Austritte vor 2023 erlaubt, auch wenn die Arbeitsagenturen das nicht hören wollen).
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