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Abrechnung E-Bike

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wolfram
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 1
243 Mal angesehen

Hallo,

 

bei der Abrechnung von Firmenfahrrädern gibt es ja grundsätzlich 2 Möglichkeiten.

Steuerfrei wenn zusätzlich zum Gehalt und 0,25% Versteuerung bei Gehaltsumwandlung für Leasingrate.

 

Ist es Steuer- u. SV- Rechtlich möglich die Methode bei einem Fahrrad im Kalenderjahr zu wechseln ?

 

Hintergrund ist eine AN welche Gehalt umwandelte und jetzt in Mutterschutz geht und der AG

während des Mutterschutz auf die Gehaltsumwandlung verzichten würde..

Sprich ich würde auf der Abrechnung nur 1% Steuerfrei aufführen damit dann die USt aus dem Nettoabzug 

berechnet wird.

Wäre das zulässig? Rechtlich sind sich beide einig.

Gruß

Wolfram   

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