Hallo,
bei der Abrechnung von Firmenfahrrädern gibt es ja grundsätzlich 2 Möglichkeiten.
Steuerfrei wenn zusätzlich zum Gehalt und 0,25% Versteuerung bei Gehaltsumwandlung für Leasingrate.
Ist es Steuer- u. SV- Rechtlich möglich die Methode bei einem Fahrrad im Kalenderjahr zu wechseln ?
Hintergrund ist eine AN welche Gehalt umwandelte und jetzt in Mutterschutz geht und der AG
während des Mutterschutz auf die Gehaltsumwandlung verzichten würde..
Sprich ich würde auf der Abrechnung nur 1% Steuerfrei aufführen damit dann die USt aus dem Nettoabzug
berechnet wird.
Wäre das zulässig? Rechtlich sind sich beide einig.
Gruß
Wolfram