Wenn es nur eine kurze Zeit an Unterbrechung ist, berücksichtigen wir die Zahlung, wenn der AN wieder arbeitsfähig ist, in dem wir die Entgeltumwandlung entsprechend einmalig erhöhen. Dann haben wir den Zahlbetrag im Netto als Abzug erfasst mit individueller Überweisung (oder ohne Überweisung bei Lastschrift) Der Mitarbeiter muss an Mandaten überweisen oder läuft auf Überzahlung und wird später abgezogen. Habt Ihr auch eine Mitteilung an die Versicherung vorgenommen? Wenn per Nettoabzug abgerechnet wird, d. h. es liegt keine Entgeltumwandlung vor, sondern der AN zahlt von seinem Netto (hier vom Krankengeld, wenn an den AG monatlich überwiesen wird). Soweit ich weiß ist dann die Versicherung zu informieren, damit für diesen Teil der bAV später nicht komplett versteuert werden muss.
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