Ja der AG-Zuschuss steht ihm trotz Rentenbezug weiterhin zu.
Verrechnet wird da m.E. nichts., da beim Rentner keine KV von der DRV einbehalten wird.
Dafür ist er selbst verantwortlich und muss die immer in voller Höhe selbst zahlen, unabhängig von seinem Einkommen.
Es ist nur zu prüfen, ob er hauptberuflich arbeitet/Rentner ist oder ggf. selbstständig.
Wobei ich selbstständig fast ausschließen würde, das er da mehr Zeit investiert.
Also das wurde schon abgefragt. Keine weitere Selbständigkeit nenbei. Was wäre den aber in so einem Fall? Kein Anspruch auf den Zuschuss wenn die Selbständigkeit das Angestelltenverhältnis überwiegt?
Ja genau. Der Arbeitnehmer ist dann in der KV und PV nicht versicherungspflichtig und es wird dann kein KV und PV abgerechnet/bezuschusst.