Hallo zusammen 😊 ich habe gerade folgenden Fall: Ein Mitarbeiter hat einen Firmenwagen und bei ihm wird bisher neben der Privatnutzung auch der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der 0,03-%-Regelung versteuert. Der Mitarbeiter ist nun bis zu seinem Austritt vollständig freigestellt, behält den Firmenwagen aber bis zum Austritt und darf ihn weiterhin privat nutzen. Der Arbeitgeber möchte nun für die Zeit der Freistellung den 0,03-%-Vorteil für die Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte herausnehmen, mit der Begründung, dass der Mitarbeiter während der Freistellung ja keine Fahrten zur Betriebsstätte mehr hat. Wie seht ihr das? Kann man die 0,03-%-Regelung während der Freistellung einfach herausnehmen, obwohl der Firmenwagen weiterhin zur Verfügung steht? Oder müsste dafür auf die 0,002-%-Einzelbewertung gewechselt werden? Danke euch! 😊
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