Die Frage kam sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer auf. Der Arbeitgeber meinte, der Arbeitnehmer gehöre keiner Kirche an und fragte daher, warum bei der pauschalen Lohnsteuer auch pauschale Kirchensteuer abgeführt werden muss. Dem Arbeitnehmer liegt eine Bescheinigung über die Kirchensteuerbefreiung vor. Daher kam die Frage auf, ob die Kirchensteuer vom Lohn herausgenommen werden kann, sofern dies nach den Lohnsteuerrichtlinien möglich ist. Konkret geht es um pauschal versteuerte Sachverhalte, zum einen um Geschenke, die über die Nebenbuchführung pauschal versteuert wurden, und zum anderen um pauschal versteuerte Vergütungsbestandteile (Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte). Wie kann man das in LODAS entsprechend unterdrücken kann bzw. ob das in diesem Fall überhaupt möglich ist?
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