Wenn der maximale steuerfrei AG-Zuschuss für 2026 bei der KV 508,59 EUR + bei der PV 104,63 EUR sind, weshalb zieht dann Lodas 502,49 nur bei der KV statt 508,59 EUR? Es betrifft mehrere freiw. KV-Versicherte AN und bei allen ist es immer der selbe Betrag bei dem Zuschuss. Alle Mitarbeiter die das betrifft haben unterschiedlich hohe Gehälter und alle sind über der BBG.
Eine Vermutung.
In den 508,59 € sind 1,45% AN-Anteil des individuellen Beitragszuschlags (gesamt KV 14,60% + 2,90%) enthalten.
Wie setzen sich die 502,49 € zusammen?
Lohn-Info.de: Private Krankenversicherung 2026 - Beitragszuschuss des Arbeitgebers
@Bahi2025 schrieb:Wenn der maximale steuerfrei AG-Zuschuss für 2026 bei der KV 508,59 EUR + bei der PV 104,63 EUR sind, weshalb zieht dann Lodas 502,49 nur bei der KV statt 508,59 EUR? Es betrifft mehrere freiw. KV-Versicherte AN und bei allen ist es immer der selbe Betrag bei dem Zuschuss. Alle Mitarbeiter die das betrifft haben unterschiedlich hohe Gehälter und alle sind über der BBG.
Sind diese Mitarbeiter alle in einer Krankenkasse?
Bei freiwillig Versicherten wird für den Beitragszuschuss der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt und nicht der Höchstbeitrag mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Da auch bei privat Versicherten höchstens der halbe Beitrag erstattet wird, ist es aber auch nichts anderes, da dies ja der halbe Krankenversicherungsbeitrag für diese Krankenkasse ist.
Die Mitarbeiter sind alle bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert und bei jedem AN zieht es die selben AG-Zuschüsse
Bei mir sind alle freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter unterschiedlich im AG-Zuscuss KV. Und alle Mitarbeiter mit 502,49 € AG-Zuschuss KV sind in der TKK mit einem Zusatzbeitrag von 2,69% (Beitragssatz TKK 17,29 % - 14,6 %)
Die Beiträge müssen doch unterschiedlich sein weil die Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeiträge haben
Es wird allerdings noch spannender:
Bei den Mitarbeitern, bei denen LODAS die Berechnungen automatisch durchführt und ausweist, wird doch der monatliche Höchstzuschuss überschritten?
Ich habe nun bei einer Arbeitnehmerin (diese ist aufgrund ihres Status sozialversicherungsfrei) denselben Wert erfasst. In diesem Fall muss der Betrag jedoch manuell eingepflegt werden.
Wenn ich bei der KV 1:1, wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die 534 EUR einpflege, erscheint folgender Hinweis:
Damit liegen wir doch bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern bereits über dem max. Höchstzuschuss.
Ich kann das aktuell nicht ganz nachvollziehen.
Ehrlich gesagt kann ich das nicht nachvollziehen.
Warum erfassen Sie bei SV-Freien AN
die Beträge zur KV? Diese AN haben doch kein Anrecht auf den AG-Zuschuss.
Bei meinen freiwillig Versicherten wird der Beitrag sowie der AG-Zuschuss korrekt berechnet
Der AN hat Anspruch auf den Zuschuss. Das wurde schon rechtlich geprüft. Der Mitarbeiter ist in der freiwilligen KV und hat einen vertraglichen Anspruch auf den AG-Zuschuss.
Sie schreiben „Sv-Frei nach Status“
Sicher können sie einen (vertraglichen vereinbarten) Zuschuss auszahlen. Dann aber steuerpflichtig im Brutto als Gehaltsbestandteil.
Es ist definitiv falsch den KV-Zuschuss in der KV-Maske zu erfassen und somit Steuer- und Sv-frei auszuzahlen.
Dann steht das auch in der Lohnsteuerbescheinigung-auch falsch
Bei unserem Anliegen handelt es sich um einen Vorstandsmitgl.: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 31.05.1982 sind Vorstandsmitglieder rechtlich zwar nicht zu den Angestellten zu zählen, gelten aber als Arbeitnehmer. Das hat zur Folge, dass Vorstandsmitglieder einer AG einen Anspruch auf den üblichen Arbeitgeberzuschuss für eine private oder auch freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung haben. Diese Zuschüsse sind außerdem steuerfrei, weil sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden müssen.
Das war falsch angewählt 🫣
aber zu ihrer Frage: kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das automatisch berechnet wird ist es korrekt. Ich habe Stichwortartig geguckt (ich prüfe natürlich nicht jede Abrechnung dahingehend)
Wie ist das gemeint?
Ich hatte erst was falsche geschrieben weil ich auf einen anderen Beitrag antworten wollte. Leider konnte ich nicht die gesamte Antwort löschen .
Aber ich dachte ich beantworte ihre Frage dann auch gleich
@Bahi2025 schrieb:...
Ich habe nun bei einer Arbeitnehmerin (diese ist aufgrund ihres Status sozialversicherungsfrei) denselben Wert erfasst. In diesem Fall muss der Betrag jedoch manuell eingepflegt werden.
Wenn ich bei der KV 1:1, wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die 534 EUR einpflege, erscheint folgender Hinweis:
Wo hast die Beiträge erfasst?
Wenn man Beiträge in den Feldern für die private KV erfasst, wird auch der AG-Anteil mit dem Höchstzuschuss für die private KV geprüft.
Man kann auch unter Personaldaten/Sozialversicherung/Freiwillige Versicherung den AG-Anteil erfassen.