@SJ_2020 schrieb: Und wenn es zu eigenen Werbezwecken dient, ist das Sponsoring ebenfalls nicht abgabepflichtig? Ich bin über die Frage verwundert ... Interessant bzw. relevant ist doch nicht das Wort "Sponsoring" an sich (weil dahinter x verschiedene Sachverhalte stehen können). Relevant ist doch der konkrete Sachverhalt, der unter der Überschrift "Sponsoring" steht: Wenn ein Unternehmen ein Banner in der Sporthalle aufhängen lässt, um allen Sportbegeisterten "in´s Auge zu springen und damit für sich zu werben"; und dafür dem Sportverein einen Betrag x überlässt, läuft das gemeinhin unter Sponsoring und ist nach meinem Dafürhalten nicht für die Künstlersozialkasse relevant. Schildern Sie doch bitte kurz den Sachverhalt, der Sie zur obigen (sehr allgemein gehaltenen) Frage veranlasst?
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