Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall bei einem Baulohn-Mandanten, dem dann wieder "einfiel", dass der AN ja doch noch eine Woche gearbeitet hatte, bevor er in Urlaub gegangen. Ich schätze, die haben sich die Urlaubstage dann notiert und erstmal als normale Arbeitstage gemeldet, und tauschen jetzt nach und nach wieder zurück (= schreiben in den Folgemonaten Arbeitstage als Urlaubstage auf). Kann man so machen, ist aber natürlich mit Aufwand und Risiko für den AG verbunden. Ich würde da auch mal bei der Malerkasse (verbindlich) anfragen, ob der AG das machen muss und welches Vorgehen sie empfehlen.
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