Hallo zusammen,
wir möchten die Umfirmierung eines bestehenden Mandanten in DATEV Lohn und Gehalt ab Oktober 2026 vornehmen.
Dem bestehenden Mandanten ist eine Haupt- und zwei Nebenbetriebe zugewiesen. Die Umfirmierung soll für alle Beschäftigungsbetriebe vorgenommen werden, die noch erhaltenen Mitarbeitenden in einer der beiden Nebenbetriebe sollen also ab Oktober unter dem Namen der neuen Gesellschaft abgerechnet werden.
Ab der Umfirmierung soll zusätzlich ein weiterer Nebenbetrieb hinzukommen, der Grund für die gesamte Umfirmierung des Mandanten/der Gesellschaft ist.
Da ich bislang noch keine Umfirmierung mitbegleitet habe, stellt sich mir die Frage, ob sich die üblichen Angaben des (noch) bestehenden Mandanten grundsätzlich ändern, allen voran Steuernummer, Betriebsnummer und Unternehmensnummer.
Denn dadurch, dass ein weiterer Beschäftigungsbetrieb hinzukommt, sollte sich doch nur dafür die Betriebsnummer (nach entsprechender Beantragung) ändern oder habe ich hier einen Denkfehler?
Kann unter diesen Umständen einfach nur der Mandantenname geändert werden oder bedarf es weiteren Schritten?
Ich bin wirklich für jeden Austausch und jede Anregung dankbar!
Lisa Kiewel
Hallo,
ist denke ich abhängig von den Teilbetrieben.
1. andere Bundesländer
2. eigene Firmen
3. Anzahl Mitarbeiter unter 30
Wenn eines oder alle zutrifft bitte eigenen Lohn.
Die Daten in der Buchhaltung zusammen zu führen ist keine Problem.
Die Daten auseinander zu bekommen, wenn abweichende Finanzämter
oder bei KUG wenn andere Feiertage oder Arbeitsagenturen schon.
Grüße