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Mutterschaft im Baulohn

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letzte Antwort am 13.09.2024 11:52:39 von Maria_Valihura90
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ANeumair
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Zusammen,

 

eine Mitarbeiterin des Mandanten ist Schwanger und derzeit im Beschäftigungsverbot. 
Dies ist soweit unkritisch. Problematisch wird es aber der Mutterschutzfrist - der Mandant ist ein Handwerksbetrieb und wird im Baulohn abgerechnet. Die Mitarbeiterin war auf dem Bau und somit nicht als Angestellte sondern als Arbeiterin tätig.

 

Wie sind die Stammlohnarten im Baulohn und Mutterschaft zu schlüsseln? Wir haben hierzu nichts gefunden. 

Wären über Euren Input sehr dankbar.

 

Viele Grüße

platinblond
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
122 Mal angesehen

Hallo,

 

da Stundenlohnempfängerin mit dem Ausfallschlüssel ML schlüsseln.

 

Sonst alles wie bei einem Gehaltsempfänger Besonderheiten/Mutterschutz

 

Probeabrechnung

ZVK und Umlage müssen kommen

 

Arbeitszeit wie sonst ? Mehr oder Sollstunden

Evtl. mit der Krankenkasse klären, wegen der Erstattung / Max

Mitarbeiterin darf nicht schlechter gestellt werden

Im Zweifel Mail anfordern.

 

Gruß

 

Matthias Reinemann

 

 

 

Maria_Valihura90
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
109 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort. Und Lohnart Mutterschaftsgeldzuschuss? Wie sind die Bearbeitungsvorschriften allgemein zu handhaben? Sollen die bezahlten Stunden angegeben werden oder keine Stundenangabe gemacht werden? Und beim Baulohn: soll es keine Verteilung von Stunden und keine Berechnung von Wintergeld geben, oder soll alles ganz normal nach Stunden erfolgen? Nochmal Danke:-)

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letzte Antwort am 13.09.2024 11:52:39 von Maria_Valihura90
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