Hallo Zusammen,
eine Mitarbeiterin des Mandanten ist Schwanger und derzeit im Beschäftigungsverbot.
Dies ist soweit unkritisch. Problematisch wird es aber der Mutterschutzfrist - der Mandant ist ein Handwerksbetrieb und wird im Baulohn abgerechnet. Die Mitarbeiterin war auf dem Bau und somit nicht als Angestellte sondern als Arbeiterin tätig.
Wie sind die Stammlohnarten im Baulohn und Mutterschaft zu schlüsseln? Wir haben hierzu nichts gefunden.
Wären über Euren Input sehr dankbar.
Viele Grüße
Hallo,
da Stundenlohnempfängerin mit dem Ausfallschlüssel ML schlüsseln.
Sonst alles wie bei einem Gehaltsempfänger Besonderheiten/Mutterschutz
Probeabrechnung
ZVK und Umlage müssen kommen
Arbeitszeit wie sonst ? Mehr oder Sollstunden
Evtl. mit der Krankenkasse klären, wegen der Erstattung / Max
Mitarbeiterin darf nicht schlechter gestellt werden
Im Zweifel Mail anfordern.
Gruß
Matthias Reinemann
Vielen Dank für die Antwort. Und Lohnart Mutterschaftsgeldzuschuss? Wie sind die Bearbeitungsvorschriften allgemein zu handhaben? Sollen die bezahlten Stunden angegeben werden oder keine Stundenangabe gemacht werden? Und beim Baulohn: soll es keine Verteilung von Stunden und keine Berechnung von Wintergeld geben, oder soll alles ganz normal nach Stunden erfolgen? Nochmal Danke:-)