Hallo Zusammen, eine Mitarbeiterin des Mandanten ist Schwanger und derzeit im Beschäftigungsverbot. Dies ist soweit unkritisch. Problematisch wird es aber der Mutterschutzfrist - der Mandant ist ein Handwerksbetrieb und wird im Baulohn abgerechnet. Die Mitarbeiterin war auf dem Bau und somit nicht als Angestellte sondern als Arbeiterin tätig. Wie sind die Stammlohnarten im Baulohn und Mutterschaft zu schlüsseln? Wir haben hierzu nichts gefunden. Wären über Euren Input sehr dankbar. Viele Grüße
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