Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. KUG beim Baulohn.
Der Mitarbeiter hat eine monatliche Sollarbeitszeit von 173,33 Stunden.
Im Dezember arbeitet er 77,38 Stunden. An den anderen Tagen fällt es wirtschaftlich/witterungsbedingt aus. In Datev im Bereich Kalender habe ich die Stunden erfasst und an den Tagen an denen es ausfällt wurden durch das Programm 8 Stunden pro Tag erfasst.
Insgesamt komme ich dann auf: 181,38 Stunden
davon 77,38 Stunden hat er gearbeitet, 16 Stunden Feiertag und 88 Stunden KUG
Insgesamt liegt er über den 173,33 Sollarbeitszeit. Muss ich die "Überstunden" auf das Arbeitszeitkonto buchen?
Eigentlich hat er ja keine Überstunden gemacht. Was muss ich jetzt tun? Darf ich die KUG Stunden anpassen?
Andere Frage... welche Lohnart verwendet ihr bei KUG? Unterscheidet ihr zwischen witterungsbedingt oder konjunkturelle Lage?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Emi,
ich bin zwar ein LODAS-Anwender ohne LuG-Kenntnisse, aber das hier ist ein Baulohnthema. Die Anwendung der Sollarbeitszeit von 173,33 Stunden macht bei stundenabhängig beschäftigten AN nur Probleme und ist auch m.E. nicht korrekt. Wenn der AN an 5 Tagen je 8 Stunden arbeitet, hat er im Dezember 2024 bei 22 AT (22 * 8 ) 176 Sollstunden. Wenn er 77,38 Std. gearbeitet hat, bleibt noch die Frage, wie mit dem 24. und 31.12. umzugehen ist. Welche Branche haben wir hier? Bauhauptgewerbe, Galabau, Gerüstbau? Es gibt für beide Tage verschiedene tarifvertragliche Handlungsweisen. Und zählt der Betrieb zu den hier https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld
genannten Unternehmensformen, muss er S-Kug abrechnen; auch bei Ausfall aus wirtschaftlichen Gründen muss immer mit "WA" abgerechnet werden. Und für die Ausfalltage werden immer die vollen WA-Stunden erfasst und das Programm kürzt auf das zulässige Maximum runter.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
damit wir Sie zu diesem Sachverhalt unterstützen können benötigen wir weitere Informationen. Bitte wenden Sie sich über unsere weiteren Servicekanäle an uns.
Die maximale Arbeitszeit ist bindend.
Arbeitet der Mitarbeiter/in mehr ist das KUG entsprechend zu kürzen.
Deshalb heißt es maximale Arbeitszeit.
Übrigens:
wird von der Arbeitsagentur bei der Prüfung rausgestrichen
Beträge sind zurück zu erstatten
Grüße